§ 601 ABGB – Formungültige letztwillige Verfügungen
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Sechstes Hauptstück – Von dem Pfandrechte
Wurde bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine zwingende Formvorschrift nicht eingehalten, so ist die letztwillige Verfügung ungültig.
Rechtsprechung zu § 601 ABGB
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2023-06-27
2000-02-17
1987-07-30
Verweise auf diese Vorschrift
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