§ 946 ABGB – Unwiderruflichkeit der Schenkungen
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Achtzehntes Hauptstück – Von Schenkungen
Schenkungsverträge dürfen in der Regel nicht widerrufen werden.
Rechtsprechung zu § 946 ABGB
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2019-11-20
1993-02-23