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§ 946 ABGB – Unwiderruflichkeit der Schenkungen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Achtzehntes Hauptstück – Von Schenkungen

Schenkungsverträge dürfen in der Regel nicht widerrufen werden.

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Rechtsprechung zu § 946 ABGB

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2019-11-20
1993-02-23

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.