Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 17 UGB – Begriff

Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Dritter Abschnitt – Firma

(1)Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2)Ein Unternehmer kann in Verfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden seine Firma als Parteibezeichnung führen und mit seiner Firma als Partei bezeichnet werden. Für Einzelunternehmer gilt dies nicht in Strafverfahren.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 17 UGB

23
2026-03-20
2026-01-21
2022-01-27
2022-01-27
2022-01-27
2022-01-27
2022-01-27
2022-01-27

Verweise auf diese Vorschrift

1

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.