§ 344 UGB – Vermutung unternehmensbezogener Geschäfte
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft
Die von einem Unternehmer vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig.
Rechtsprechung zu § 344 UGB
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2017-10-25
2017-10-25