Berechnen Sie die Gerichtsgebühren nach dem geltenden Gebührenverzeichnis. Deterministisch, direkt aus dem Gesetz, ohne Schätzung.
Orientierende Berechnung nach dem gesetzlichen Gebührenverzeichnis; Befreiungen und Sondertatbestände bitte im Gesetz oder beim Gericht prüfen.
Eine Gebühr beträgt 283 €, das Verfahren im Allgemeinen 3,0 Gebühren, also 849 €.
0,5 Gebühr, mindestens 36 €; bei 5.000 € Hauptforderung 85,25 €.
Die Gebühren werden vom Kläger vorgeschossen; die unterlegene Partei trägt sie nach § 91 ZPO.
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