Investitionsgesetz Kohleregionen
Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Finanzhilfen des Bundes für bestimmte Länder und ihre Gemeinden, um den Strukturwandel in den Braunkohlerevieren und an Standorten von Steinkohlekraftwerken zu bewältigen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Es legt fest, wie diese Hilfen verteilt werden und welche Investitionen damit unterstützt werden dürfen.
Was es regelt
- Die Vergabe von Finanzhilfen des Bundes an Länder und Gemeinden in Braunkohlerevieren.
- Die Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung von Arbeitsplätzen infolge des Kohleausstiegs.
- Die Verteilung der Finanzhilfen auf die betroffenen Länder und Reviere.
- Die Förderbereiche und Kriterien für die Auswahl der Investitionen.
Wen es betrifft
- Die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt in den Braunkohlerevieren.
- Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland an strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken und im ehemaligen Braunkohlerevier Helmstedt.
- Gemeinden und Gemeindeverbände in diesen Regionen.
Eckpunkte
- Der Bund gewährt Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für Braunkohlereviere und bis zu 1,09 Milliarden Euro für Steinkohlekraftwerkstandorte, längstens bis 2038.
- Die Finanzhilfen sind in drei Förderperioden aufgeteilt: bis zu 5,5 Milliarden Euro (2020-2026), bis zu 4,5 Milliarden Euro (2027-2032) und bis zu 4 Milliarden Euro (2033-2038).
- Der Bund beteiligt sich mit bis zu 90 Prozent an den förderfähigen Kosten, die Länder und Gemeinden mit mindestens 10 Prozent.
- Gefördert werden Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur, Verkehr, öffentliche Fürsorge, Städtebau, Digitalisierung, Tourismus, Forschung, Klima- und Umweltschutz sowie Naturschutz.
Gesetzestext
Obsah (27)
§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9§ 10§ 11§ 12§ 13§ 14§ 15§ 16§ 17§ 18§ 19§ 20§ 21§ 22§ 23§ 24§ 25§ 26§ 27gesetz KohleregionenInvestitionsgesetz KohleregionenStandGeändert durch Art. 9 G v. 22.12.2023 I Nr. 409 Das G wurde als Artikel 1 des G v. 8.8.2020 I 1795 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates
(+++ Textnachweis ab: 14.8.2020 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 27 Abs. 2 Satz 2 +++)
010Kapitel 1
Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohlerevieren nach Artikel 104b des Grundgesetzes
§ 1Förderziele, Fördervolumen und Leitbilder
§ 2Fördergebiete
Fördergebiete sind das Lausitzer Revier, das Rheinische Revier und das Mitteldeutsche Revier, die sich jeweils aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeverbänden zusammensetzen: 1.das Lausitzer Revier aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden: a)in Brandenburg: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Cottbus,b)im Freistaat Sachsen: Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz;2.das Rheinische Revier aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach;3.das Mitteldeutsche Revier aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden: a)im Freistaat Sachsen: Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen,b)in Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
§ 3Verteilung
§ 4Förderbereiche
§ 5Doppelförderung
§ 6Förderperioden, Förderbedingung und Förderzeitraum
- Januar 2020 begonnen werden. Vor dem
- Januar 2020 begonnene Investitionen, aber noch nicht abgeschlossene Maßnahmen können gefördert werden, wenn gegenüber dem Bund erklärt wird, dass es sich um selbstständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens handelt. Dies gilt insbesondere für Investitionen aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung, die im Rahmen des Bundeshaushalts 2019 insbesondere durch Kapitel 6002 Titel 686 01 „Verstärkung von Zuschüssen für Maßnahmen regionaler Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik“ gefördert wurden.
- Dezember 2040 vollständig abgenommen wurden und bis
- Dezember 2041 vollständig abgerechnet werden.
§ 7Förderquote und Bewirtschaftung
§ 8Prüfung der Mittelverwendung
- April und zum
- Oktober eines Jahres Übersichten über die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel der abgeschlossenen Maßnahmen. Das Nähere regelt die Verwaltungsvereinbarung nach § 10.
§ 9Rückforderung
§ 10Verwaltungsvereinbarung
Die Einzelheiten des Verfahrens zur Gewährung der Finanzhilfen nach diesem Kapitel werden durch eine Verwaltungsvereinbarung geregelt, die der zustimmenden Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages bedarf. Die Inanspruchnahme der Finanzhilfen ist an das Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung gebunden.
020Kapitel 2
Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt
§ 11Förderziel und Fördervolumen
§ 12Förderfähige Gemeinden und Gemeindeverbände
§ 13Verwaltungsvereinbarungen
Die Einzelheiten zur Gewährung der Strukturhilfen nach diesem Kapitel werden durch Verwaltungsvereinbarungen geregelt, die der zustimmenden Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages bedürfen. Die Inanspruchnahme der Strukturhilfen ist an das Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarungen gebunden.
030Kapitel 3
Weitere Maßnahmen des Bundes
§ 14
Förderung von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung in den Fördergebieten nach § 2Der Bund fördert zweckgebunden Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung in den Fördergebieten nach § 2 mit der Finanzierung von Projekten sowie der Finanzierung des Bundesanteils im Rahmen von Förderungen nach Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes. Die hierfür jeweils geltenden Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 15Bundesförderprogramm
§ 16Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes
§ 17
Erweiterung und Einrichtung von Programmen und Initiativen des Bundes zur Förderung der Gebiete nach § 2Der Bund wird unter Einhaltung des europäischen Beihilfenrechts und vorrangig zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den Gebieten nach § 2 insbesondere folgende Programme, Initiativen und Einrichtungen einrichten, ausweiten oder aufstocken: 1.Auflage eines Förderprogramms der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zum Erhalt und zur Umgestaltung herausragender Industriegebäude und -anlagen zu lebendigen Kulturdenkmälern,2.Erweiterung des Programms mFUND um ein Programmmodul „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“,3.Aufstockung bestehender Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Bereich alternativer Antriebe und Kraftstoffe oder Elektromobilität sowohl für die Straße als auch die Schiene,4.Fortführung und Weiterentwicklung des Programms „Unternehmen Revier“ zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen,5.Ausfinanzierung, Aufstockung und Verstetigung des Förderprogramms „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“,6.Verstärkung investiver Maßnahmen im Klimaschutz auf kommunaler Ebene im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative,7.Aufstockung des Programms „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“,8.Aufbau von regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung im Rahmen der Programmlinie „Zukunft der Arbeit“ des Programms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“,9.Einrichtung eines neuen Programms für die Kommunen zur Weiterentwicklung der kommunalen Bildungslandschaft im Rahmen des Strukturförderprogramms „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“,10.Einrichtung eines Modellvorhabens zur proaktiven Unternehmensberatung, mit der die Unternehmen ihr Wachstumspotenzial besser ausschöpfen können,11.Ausbau der Unterstützungsleistungen der Außenwirtschaftsförderagentur des Bundes „Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH“ zur Anwerbung von Investitionen aus dem Ausland und zur Vermarktung von Standortvorteilen im Ausland,12.Erweiterung der Infrastrukturmaßnahmen mit zusätzlichen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung einer „Modellregion Bioökonomie“ im Rheinischen Revier,13.verstärkte Investitionen in die kulturelle Infrastruktur und Förderung von Kultureinrichtungen und -projekten mit gesamtstaatlich-repräsentativer Bedeutung,14.Einrichtung eines wissenschaftlichen Monitoringzentrums für Biodiversität,15.weiterer Aufbau und Verstetigung des Betriebs des Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien mit Sitz in Cottbus zur Umsetzung des Förderprogramms zur Dekarbonisierung in der Industrie, Aufwuchs der Mittel für das Förderprogramm zur Dekarbonisierung in der Industrie,16.Einrichtung eines Umwelt- und Naturschutzdatenzentrums Deutschland zum Aufbau und Betrieb eines nutzer- und anwenderorientierten fach- und behördenübergreifenden nationalen Online-Informations- und Partizipationsangebotes im Mitteldeutschen Revier,17.Realisierung eines Forschungs- und Demonstrationsfeldes für innovative Wasser- und Abwassertechnik an einem Klärwerkstandort im Lausitzer Revier,18.Ansiedlung eines „Center for Advanced System Understanding“ im Freistaat Sachsen,19.Aufbau eines Fraunhofer-Instituts für Geothermie und Energieinfrastrukturen,20.Aufbau eines Fraunhofer-Zentrums für Digitale Energie im Rheinischen Revier,21.Ausbau des Ernst-Ruska-Centrums für Mikroskopie und Spektroskopie mit Elektronen am Forschungszentrum Jülich,22.weitere Förderung des Innovationscampus „Elektronik und Mikrosensorik Cottbus“ an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg,23.Forschungsvorhaben „Inkubator nachhaltige erneuerbare Wertschöpfungsketten“ im Rheinischen Revier,24.weitere Förderung des Forschungsvorhabens „Neuro-inspirierte Technologien der künstlichen Intelligenz für die Elektronik der Zukunft“ (NEUROTEC) im Rheinischen Revier,25.Ausbau der Förderung von existierenden Projekten und Standorten des Spitzensports in den Fördergebieten nach § 2,26.Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Power-to-X inklusive einer Demonstrationsanlage in der Lausitz,27.Einrichtung eines Entwicklungs- und Testzentrums für klimafreundliche elektrische Nutzfahrzeuge,28.ein Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) soll als Kern der Modellregion Gesundheit Lausitz aufgebaut werden. Forschung, Lehre und Versorgung sollen in neuartiger Weise unter der Nutzung der Digitalisierung verknüpft und in einem „Reallabor“ für digitale Gesundheitsversorgung umgesetzt werden. Zugleich sollen die Medizinerausbildung neu strukturiert und die Gesundheitsversorgung „aus einem Guss“ neu gedacht werden,29.Gründung je eines neuen institutionell geförderten Großforschungszentrums nach Helmholtz- oder vergleichbaren Bedingungen in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier auf Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens,30.Aufbau eines Helmholtz-Clusters für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft am Forschungszentrum Jülich einschließlich Aufbau von Forschungsverwertungsketten,31.Maßnahmen zur Förderung der Bewahrung und Fortentwicklung der Sprache, Kultur und Traditionen des sorbischen Volkes als nationaler Minderheit,32.Stärkung eines Fahrzeuginstandhaltungswerks in Cottbus.Die Bundesregierung wird innerhalb des Finanzrahmens weitere Maßnahmen vorrangig zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums und zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in den Gebieten nach § 2 realisieren. Maßnahmen, die sich als nicht zielführend erwiesen haben, können beendet werden.
§ 18Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den Revieren
§ 19Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle zur Dezentralisierung von Bundesaufgaben
040Kapitel 4
Zusätzliche Investitionen in die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege zur Förderung der Gebiete nach § 2
§ 20Zusätzliche Investitionen in die Bundesfernstraßen
Zur Förderung der Gebiete nach § 2 wird ergänzend zu den Vorhaben der Anlage des Fernstraßenausbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Januar 2005 (BGBl. I S. 201), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
- Dezember 2016 (BGBl. I S. 3354) geändert worden ist, das Netz der Bundesfernstraßen durch die in Anlage 4 Abschnitt 1 enthaltenen Bau- und Ausbauvorhaben zusätzlich ausgebaut.
§ 21Zusätzliche Investitionen in die Bundesschienenwege
- November 1993 (BGBl. I S. 1874), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
- Dezember 2016 (BGBl. I S. 3221) geändert worden ist, die in Anlage 4 Abschnitt 2 enthaltenen Schieneninfrastrukturen zusätzlich ausgebaut.
§ 22Finanzierung weiterer Bedarfsplanmaßnahmen
§ 23Sofortvollzug
Für die Bau- und Ausbauvorhaben nach den §§ 20 und 21 sind die Bestimmungen des § 17e des Bundesfernstraßengesetzes und des § 18e des Allgemeinen Eisenbahngesetzes entsprechend anzuwenden.
§ 24Transparenz zur Sicherstellung ausreichender Planungskapazitäten
050Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften und Grundsätze
§ 25Bund-Länder-Koordinierungsgremium
§ 26Evaluierung
- Juni
- Dabei sind insbesondere die Wirkungen der Maßnahmen nach den Kapiteln 1, 2 und 5 sowie nach Kapitel 3 mit Ausnahme der §§ 18 und 19 auf die Wertschöpfung, die Arbeitsmarktsituation und das kommunale Steueraufkommen zu untersuchen. Es berichtet hierüber dem Koordinierungsgremium nach § 25, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat. Die betroffenen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sind zur Mitwirkung verpflichtet.
§ 27Finanzierung
Anlage 1(zu § 1 Absatz 3)Leitbild zum Lausitzer Revier (Freistaat Sachsen/Land Brandenburg) vom 14. März 2019(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1803 - 1804) Strukturentwicklung in der Lausitz Das Lausitzer Revier ist seit Jahrzehnten Energieregion im Herzen Europas und ein Garant für Versorgungssicherheit in Deutschland. Es ist geprägt durch seine geografische Lage in Nachbarschaft zu Polen und Tschechien. Angesichts des bundespolitisch geplanten Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung und der fortschreitenden Transformation des deutschen Energiesystems gilt es, es für den zunehmend globalen Wettbewerb der Regionen mit Bundesmitteln zukunftsfähig aufzustellen und zu einer lebenswerten und innovativen Wirtschaftsregion weiterzuentwickeln. Besondere Bedeutung kommt dabei der zügigen, raumwirksamen Vernetzung des gesamten Reviers mit den Metropolen Berlin, Leipzig und Dresden sowie den regionsinternen Zentren zu. An bestehende Kompetenzen anknüpfend sollen vorhandene Standorte in ihrer Entwicklung gefördert oder innovativ revitalisiert werden, um die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Lausitzer Reviers insgesamt nachhaltig zu sichern. Europäische Modellregion für den Strukturwandel Proaktiv die Zukunft gestalten Eine grundständige Anzahl hochwertiger Industrie- und Dienstleistungsarbeitsplätze in Wissenschaft und Forschung, bei bestehenden und neuen Unternehmen sowie durch die Ansiedlung von Behörden soll das Revier in seiner Wertschöpfung stärken. Voraussetzung ist eine zügige, raumwirksame Vernetzung des gesamten Reviers mit den Metropolen Berlin, Leipzig und Dresden sowie eine rasche Erreichbarkeit innerhalb des Reviers. Die Lausitz soll als eine „Europäische Modellregion“ beispielgebend für einen gelungenen Strukturwandel sein. Zentraler, europäischer Verflechtungsraum Neue Verbindungen im Herzen Europas schaffen Die zentrale innereuropäische Lage und die Mehrsprachigkeit der Region zwischen den Metropolen Dresden, Leipzig, Berlin, Wrocław/Breslau, Poznań/Posen und Praha/Prag verleiht ihr ein Alleinstellungsmerkmal. Die Grenzlage birgt Risiken und Nachteile, die es zu kompensieren gilt, und Chancen, die es zu nutzen gilt. Der Verbesserung der infrastrukturellen Anbindung an die umliegenden Metropolräume wird hohe Priorität eingeräumt. Über die Verbindungsachsen Dresden – Görlitz – Breslau sowie Berlin – Cottbus – Weißwasser – Görlitz soll eine Anknüpfung an übergeordnete europäische Verbindungskorridore geschaffen werden. Innovative und leistungsfähige Wirtschaftsregion Die Rahmenbedingungen für Industrie, Innovationen, Wohlstand und Beschäftigung verbessern Die Energiewirtschaft stellt die industrielle Basis der Region dar. Diese hat ihr zusammen mit der Textil- und Glasindustrie in der Vergangenheit Wohlstand verschafft. Um die regionale Wertschöpfung zu sichern und zu steigern, sollen anknüpfend an bestehende Kompetenzen industriell geprägte Standorte innovativ revitalisiert und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Die industriellen Strukturen, sowohl auf kleinteiliger Ebene als auch auf Ebene der Großbetriebe sollen gestärkt und Neuansiedlungen gezielt unterstützt werden. Regionale Wirtschaftsschwerpunkte sind hierbei der Energiesektor, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Bioökonomie, Ressourceneffizienz, Gesundheit und Tourismus sowie die Halbleiter-, Chemie-, Glas-, Metall-, Maschinenbau- sowie die multisektorale Textil- und Kunststoffindustrie. Zusätzlich soll sich die Lausitz als fortschrittlicher Standort für zukunftsweisende Antriebssysteme, innovative Verkehrskonzepte, moderne Produktionsverfahren (zum Beispiel additive Fertigung) sowie im Bereich der Kreislaufwirtschaft (unter anderem durch die Entwicklung biobasierter Kunststoffe) etablieren. Der engen Verzahnung von Wirtschaft und Wissenschaft kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Grundlage für die Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Region sind die Sicherung und Anziehung von hoch qualifizierten Fachkräften, der Ausbau tragender Infrastrukturen (Verkehr, Wissenschaft, digitale Netze, Daseinsvorsorge), die Bereitstellung von geeigneten Entwicklungsflächen sowie die Etablierung als Testregion und Reallabor für innovative Verkehrskonzepte (autonomes und vernetztes Fahren, Drohnen, E-Flugzeuge, E-Taxis und so weiter). Moderne und nachhaltige Energieregion Den umfangreichen Erfahrungsschatz für künftige Energiesysteme nutzen Die Lausitz soll auch nach dem Ausstieg aus der Kohleverstromung Energieregion bleiben. Aufbauend auf der vorhandenen Fachkompetenz und bestehenden Strukturen in den Bereichen Energieerzeugung und -technik wird die Lausitz das Energiesystem umbauen und auch künftig einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung Deutschlands leisten. In enger Zusammenarbeit von Wissenschaft, Forschung und zahlreichen in der Energiebranche beheimateten Unternehmen soll die Region zum Vorreiter werden. Ein zentraler Baustein für die Lausitz auf dem Weg zur weitgehenden Dekarbonisierung der Energieerzeugung wird die Sektorkopplung, also die Nutzung von erneuerbarem Strom mittels Power-to-X-Technologie zur Herstellung von Wärme, Verkehrsleistungen, E-Fuels oder der Produktion von regenerativ erzeugtem „grünem“ Gas (Wasserstoff) sein sowie weitere nachsorgefreie Energiesysteme. Die Power-to-X-Anlagen sollen in der Lausitz auch in industriellem Maßstab produziert werden. Forschung, Innovation, Wissenschaft und Gesundheitsvorsorge Den digitalen Wandel nutzen und neue Wachstumspfade eröffnen Der digitale Wandel durchzieht alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche und ist daher auch in der Lausitz Motor für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Der Ausbau von 5G-Netzen und von Breitbandverbindungen soll vorangetrieben werden. Die Wissenschaftslandschaft soll neben den bestehenden Universitäten und Fachhochschulen insbesondere durch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gestärkt werden. Der Aufbau einer digitalen, nachhaltigen medizinischen Versorgung und Ausbildung wird mit einem Next-Generation-Hospital und einer medizinischen Hochschulausbildung komplementiert. Die auf vorhandenen Kompetenzen aufbauenden Forschungsschwerpunkte wie die Entwicklung von Energiesystemen oder Energiespeichersystemen, alternativen und klimafreundlichen Antriebstechniken, Rekultivierung sowie künstliche Intelligenz werden ausgebaut, Wissens- und Technologietransfer intensiviert und das Gründungsgeschehen gestärkt. Der Ausbau der bestehenden Hochschuleinrichtungen in Görlitz und Zittau sowie der bereits bedeutsamen Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg wird nachhaltig regional neue Impulse setzen. Region mit hoher Lebensqualität und kultureller Vielfalt Kultur-, Natur- und Tourismuspotenziale hervorheben und die regionale Identität stärken Die Lausitz bietet eine hervorragende Lebensqualität für Bewohner und Besucher. Touristisch und kulturell ist die Lausitz durch eine facettenreiche Tradition, insbesondere durch die sorbisch-wendische Kultur, die Bergbau- und Industriekultur sowie historische Schloss- und Parkanlagen geprägt. Zusammen mit den ausgedehnten Bergbaufolgelandschaften, ihren zahlreichen Seen und multifunktionalen Wäldern bietet sie hohe Lebensqualität und vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Wellness, Gesundheitssektor und Tourismus verbinden sich in der Lausitz mit der Kultur- und Kreativwirtschaft und schaffen so Arbeitsplätze. Die Region will zudem für Familien attraktiver werden mit einem umfassenden Bildungsangebot, guten Betreuungs- und Studienbedingungen, einem vielseitigen Kulturangebot sowie Offenheit für digital-industrielle Arbeitsmodelle. Anmerkung: Aus diesem Leitbild für das Lausitzer Revier zeichnen sich derzeit folgende besondere Handlungs- oder Projektfelder ohne Anspruch einer abschließenden Priorisierung ab: 1.Verkehrsinfrastrukturentwicklung (Neukonzeption und Realisierung),2.Energie- oder Wasserstoff, insbesondere auch Power-to-X-Anlagenbau,3.Siedlungsentwicklung,4.Wirtschaftsentwicklung und -förderung,5.Digitalinfrastruktur,6.Innovation, Forschung und Entwicklung (FuE),7.Bildung und Fachkräfte,8.Daseinsvorsorge und Gesundheit,9.Kultur- und Kreativwirtschaft und Tourismus,10.Umwelt- und Lebensqualität,11.Ansiedlung und Ausbau von Einrichtungen, Behörden und Instituten (Bund, FuE und so weiter).Diese Handlungs- und Projektfelder sind offen für eine Weiterentwicklung im Dialog mit den Regionen.
Anlage 2(zu § 1 Absatz 3)Leitbild zum Mitteldeutschen Revier (Freistaat Sachsen/Land Sachsen-Anhalt) vom
- März 2019(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1805 - 1807) Zukunftsbild für das Mitteldeutsche Revier Die Nutzung von Braunkohle als Rohstoff für produktive Prozesse und Energielieferant hat in den letzten 150 Jahren das Mitteldeutsche Revier geprägt. Hier liegt die Basis für eine Reihe von industriellen Entwicklungen und symbiotischen Verflechtungen, wie zum Beispiel zur chemischen und energieintensiven Industrie bis hin zur Ernährungswirtschaft. Das Mitteldeutsche Revier ist durch seine Nähe zu den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorten in Leipzig, Halle/Saale, Merseburg, Magdeburg, Jena, Chemnitz, Freiberg und Dresden geprägt. Charakteristisch ist auch immer noch ein sehr starkes Stadt-Umland-Gefälle. Vor diesem Hintergrund wird für das Mitteldeutsche Revier nachfolgendes Zukunftsbild entworfen, das im Lichte der weiteren Entwicklungen und unter Berücksichtigung von Innovationen, neuen Erkenntnissen und sich ändernden Rahmenbedingungen im Dialog mit der Region stetig fortzuschreiben ist: In der Zukunft ist das Mitteldeutsche Revier attraktiver Wirtschaftsstandort und als zentraler Industriestandort der Metropolregion Leipzig/Halle (Mitteldeutschland) internationales Vorbild für eine erfolgreiche Industrietransformation und für eine nachhaltige Industriegesellschaft. Die Chemie- und Energiewirtschaft sind strukturprägend und zentrales Standbein im Mitteldeutschen Revier. Die Entwicklung einer weitgehend kohlendioxid-neutralen Energieversorgung und die Entstehung zirkulärer Wirtschaftsprozesse sind Motor für neue Wertschöpfungspotenziale und Industriearbeitsplätze. Durch Innovation und Digitalisierung werden im Mitteldeutschen Revier Energiesysteme der Zukunft entwickelt und etabliert. Dazu sind die Standorte der Braunkohlewirtschaft in zukunftsweisende Standorte für die Erzeugung von erneuerbaren Energien als Grundstein für eine nachhaltige Energieregion umzubauen und Möglichkeiten zur Modellierung der Sektorenkopplung von Industrie und Energiewirtschaft zu erforschen. Dabei werden auch die vorhandenen Infrastrukturen an die Bedarfe der Zukunft angepasst sowie Netzanbindungen und Transportmöglichkeiten von Stoffen und Produkten ausgebaut. Die chemische Industrie ist für das Mitteldeutsche Revier ein tragender und unverzichtbarer Wirtschaftszweig, der wie die Ernährungswirtschaft eng mit der Energiewirtschaft verbunden ist. Der Verlust des preisgünstigen Prozessdampfes und der Wärme aus der Braunkohleverstromung wird kompensiert werden, indem alternative und preisgünstige, kohlendioxid-neutrale Versorgungskonzepte für die Unternehmen entwickelt und unterstützt werden. Dazu werden industrielle Cluster nachhaltig und unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse weiterentwickelt und eine zirkuläre Kohlenstoffwirtschaft etabliert. Im Rahmen gemeinsamer Forschungen und Entwicklungen von Wirtschaft und Wissenschaft sind die Entwicklung neuer, verwendungsoffener Technologien mit Anschlussfähigkeit an das vorhandene industrielle Erbe als Entwicklungspotenziale für die Zukunft, der Aufbau von Demonstrationsanlagen bis hin zu technologischen Systemen mit Nachweis der Funktionstüchtigkeit im Einsatzbereich (Reallabore), die Hebung von Potenzialen und Kooperationen der angewandten außeruniversitären und universitären Forschungslandschaft im Mitteldeutschen Revier und die Förderung innovativer und nachhaltiger Technologien sowie Geschäftsmodelle voranzubringen. Die im Rahmen des BioEconomy-Clusters laufenden Forschungen zur verstärkten Nutzung der Biomasse als Rohstoff werden intensiviert. Mit der modernen Glasbranche verfügt das Mitteldeutsche Revier über eine zukunftsträchtige Branche. Um den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Glasbaus mit seinen Werten und Expertisen zu stärken, ist die Gründung des Glascampus Torgau – Professional School – für die Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie im Mitteldeutschen Revier zu unterstützen. Auch die ländlich geprägten Regionen des Mitteldeutschen Reviers können sich als Wirtschaftsstandorte positionieren. Die Stärkung des Logistik- und Automobilsektors ist Motor für neue Verkehrs- und Mobilitätskonzepte. Das Mitteldeutsche Revier entwickelt sich zum europäischen Logistikhub. Mit der Logistikdrehscheibe Leipzig/Halle, mit den führenden internationalen Mobilitätsunternehmen sowie der umliegenden Zulieferindustrie wird an der Mobilität der Zukunft geforscht, entwickelt und gebaut. Die bestehenden Wertschöpfungsketten im Automobil- und Mobilitätssektor werden ausgeweitet. Dies schließt die Entwicklung von neuen Antriebskonzepten (Batteriezellen, wasserstoffbasierte Brennstoffzelle und so weiter) – auch im Hinblick auf die Biologistik – ebenso mit ein wie die Entwicklung von Speichertechnologien sowie neuer Verkehrs- , Elektromobilitäts- und Logistikkonzepte. Das Mitteldeutsche Revier bietet aufgrund seiner zentralen Lage ideale Voraussetzungen für den weiteren Ausbau als europäischen Logistikhub. Das Mitteldeutsche Revier ist ein führender Innovationshub in Deutschland und Europa und stellt sich als Modell- und Laborregion den Fragen, wie wir in Zukunft leben wollen. Durch die Entstehung eines lebendigen Innovationssystems kann ein qualitativer Wachstumsvorteil erwachsen, der von Flexibilität, Dynamik und Gründungskultur gekennzeichnet ist. Da Landflucht, Abwanderung und demographischer Wandel das Mitteldeutsche Revier vor große Herausforderungen stellen, ist diese Region prädestiniert, als Modell-oder Laborregion im besonderen Maße an der Entstehung neuer technologischer Lösungen teilzuhaben und aktiv mitzuwirken. Hierbei ist die Frage, wie wir in Zukunft leben wollen, sowohl vom ländlichen Raum her als auch im Kontext der Stadt-Umland-Beziehung zu denken. Es bedarf dafür an Experimentierfeldern und Reallaboren, um technologische Potenziale zur Gestaltung des Lebens von morgen auszureizen. Es soll eine Modell- und Laborregion Deutschlands und Europas entstehen, in der neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen für das Leben von morgen entwickelt und erprobt werden. Mit einem Zentrum für regionale Entwicklung Zeitz (ZRZ) soll ein Ort geschaffen werden, in dem das Leben von morgen auf Basis neuer technologischer Werkzeuge neu gedacht und entwickelt werden soll. Es soll Antworten darauf finden, wie in der Zukunft auch außerhalb der Metropolen gelebt werden kann. Um Regionalentwicklung neu denken zu können, soll sich das ZRZ auch mit der Frage auseinandersetzen, wie der ländliche Raum besser mit der Stadt vernetzt werden kann – und umgekehrt. Ziel ist es unter anderem, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum auch im
- Jahrhundert mit seinen ökologischen und meteorologischen Bedingungen in Einklang zu bringen. Das Zentrum zeichnet sich durch einen hohen fachlichen Anspruch, Internationalität, Praxisnähe aus und gibt den notwendigen Freiraum, kreativ, querdenkend und innovativ zukunftsweisende Lebenskonzepte zu entwickeln und zu erproben. Es leistet damit einen Beitrag zur Landesentwicklung. Mit einem interdisziplinären Institut für Strukturwandel und Biodiversität wird unter Einbindung von Naturwissenschaften, Umweltwissenschaften, Technik, Recht und Ökonomie der anstehende Strukturwandel auf wissenschaftlicher Basis begleitet. Digitalisierung, Bildung und Kreativität sind Triebfedern für die Entstehung neuer Geschäftsmodelle, hohe Wertschöpfung und ein qualifiziertes Fachkräftepotenzial im Mitteldeutschen Revier. Mitteldeutschland soll bei der Digitalisierung unter anderem der industriellen Wertschöpfungsketten Vorreiter werden. Daraus entstehen Fabriken der Zukunft, in denen mit möglichst geringem Energieverbrauch, einer optimierten Kohlendioxid-Bilanz, digital-smarten Produktionslösungen und 5G/6G-Konnektiviät rationell und ressourcenschonend die vierte industrielle Revolution stattfindet. Als Wissens-, Forschungs-, Transfer- und Bildungsregion verfügt das Mitteldeutsche Revier hierfür über ideale Voraussetzungen. Mit den Hochschulen sowie den außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen im Revier existiert ein hohes Zukunftspotenzial, welches es zu nutzen und auszubauen gilt. Oberzentren werden sich künftig als Smart City etablieren, die insbesondere entlang der Entwicklungsachsen aber auch generell Strahlkraft in die Region entfalten werden. Sie werden sich durch eine intelligente, 5G-basierte Verkehrsleittechnik, Park- und Verkehrsvorrang für E-Mobilität, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur und eine digital vernetzte Urbanität auszeichnen. Grundlagen für einen autonomen und hochautomatisierten öffentlichen Personennahverkehr werden geschaffen. Das Zusammenwirken von Forschung und Entwicklung einerseits und einer leistungsfähigen Kliniklandschaft sowie Unternehmen andererseits schafft zusätzliche Synergien für einen hochentwickelten Life-Science-Cluster, der sich insbesondere im Bereich E-Health, Biotech und Künstliche-Intelligenz-basierter Diagnostik als besonders leistungsfähig erweist. Um die Region als lebendiges Zentrum der Medienwirtschaft mit nationaler und internationaler Strahlkraft weiterzuentwickeln, werden die bestehenden Strukturen am Medienstandort Halle/Leipzig als innovativer und kreativer Ausbildungs- und Lernort verstärkt, der Medienschaffenden der Zukunft praxisnah und interdisziplinär Fähigkeiten und Kenntnisse für die Herausforderungen der Gestaltung der sich rasant verändernden Medienwelt vermittelt. Multifunktionale Zentren verbinden Kultur, Kreativwirtschaft und Gesellschaft und fördern kreative Entwicklungspotenziale. Bildungs-, Qualifizierungs-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten schaffen die Basis für zukünftige hochwertige Industriearbeitsplätze und unterstützen ein lebenslanges Lernen über vernetzte Angebote, Initiativen für digitale Lehr- und Lernmethoden und -kompetenzen vor allem in den Mittel- und Grundzentren des Reviers. Die Regionen des Mitteldeutschen Reviers sind Heimat, Anziehungspunkte und lebenswerte Orte. Das Revier gewinnt eine hohe Lebensqualität aus dem Ineinandergreifen und der Vernetzung städtischer und ländlicher Räume mit urban-vitalen Quartieren und einer vielseitigen Kulturlandschaft sowie Bergbaufolgelandschaft mit einer hohen Umwelt-, Lebens- und Wohnqualität, was es nicht nur zu einer lebenswerten Wachstumsregion, sondern auch touristisch und für Naherholung anziehend macht. Vielfältige Kultur- und Tourismusangebote zwischen Tradition und Moderne, Landschaft und Landwirtschaft, Genuss und Gesundheit machen die Region als Lebens- und Urlaubsort über die Reviergrenzen hinaus attraktiv. Internationale Großveranstaltungen wie Messen und Sportereignisse sind Werbung, Wirtschaftsfaktor und Identitätsförderung zugleich. Traditionsbewusstsein und Geschichte werden befördert und schaffen Identifizierung mit dem Revier. Der Auf- und Ausbau vernetzter Mobilitätsangebote und attraktiver Verkehrsinfrastrukturen sollen den Zugang zu Wohn- und Arbeitsorten, Kultur, Wissenschaft, Informationen und Märkten eröffnen. Modernste Ausstattungen in Arztpraxen und Krankenhäusern sowie telemedizinische Angebote sichern die Gesundheitsversorgung zuverlässig ab. Zeitgemäße und flexible Kinderbetreuung sowie Schul- und Bildungsangebote nach internationalen und modernsten Standards bilden wichtige Ankerpunkte für junge Familien. Dieses Bild des Mitteldeutschen Reviers steht einer laufenden Überprüfung und Weiterentwicklung im Dialog mit der Region offen. Anmerkung: Für das Mitteldeutsche Revier zeichnen sich derzeit ohne Ableitung einer näheren Priorisierung folgende besondere Handlungs- oder Projektfelder ab, die wie das Leitbild ebenfalls weiterzuentwickeln sind: 1.Verkehrsinfrastruktur und Mobilität (Verkehrskonzeption und Verkehrsneukonzeption und Realisierung),2.Wirtschaftsentwicklung,3.Fachkräftesicherung,4.Digitalisierung,5.Energie,6.Innovation, Forschung und Entwicklung (FuE),7.Siedlungsentwicklung,8.Modell- und Laborregion „Zukunft“,9.Kultur und Kreativwirtschaft,10.Landwirtschaft,11.Umwelt- und Lebensqualität,12.Tourismus,13.Lernen, Daseinsvorsorge, Gesundheit,14.Ansiedlung von Einrichtungen (Bundes-, FuE-Einrichtungen und so weiter).
Anlage 3(zu § 1 Absatz 3)Leitbild zum Rheinischen Revier (Land Nordrhein-Westfalen) vom 14. März 2019(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1808) Leitbild für das Rheinische Zukunftsrevier: Europäische Modellregion für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit Als Europäische Modellregion für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit setzt das Rheinische Zukunftsrevier auf die nachhaltige Weiterentwicklung der industriellen Wertschöpfungsketten im Rheinischen Revier. Ziel ist es, für die sinkende oder wegfallende Wertschöpfung aus der Kohle adäquaten Ersatz bei Wertschöpfung und Beschäftigung zu schaffen. Das Rheinische Zukunftsrevier leistet so auch einen Beitrag für die nachhaltige Modernisierung des Industrielandes Deutschland. Zur Schaffung neuer Wertschöpfungsketten und zukunftssicherer Arbeitsplätze bestehen im Rheinischen Revier Ansatzpunkte in folgenden Zukunftsfeldern: –Energie und Industrie: Das Rheinische Revier soll sich als Energierevier der Zukunft positionieren und ein Modellstandort im künftigen Energiesystem werden. Das Rheinische Revier weist eine hohe Lagekompetenz für die Investition in das durch die Energiewende neu zu konzipierende Produkt „Versorgungssicherheit“ auf.–Innovation und Bildung: Das Revier soll eine wegweisende Kultur für Gründung und Wachstum durch systematischen Wissens- und Technologietransfer entwickeln („Innovation Valley Rheinland“). Ausgründungen und Impulse aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen führen zu neuen Ansiedlungen im Revier.–Ressourcen und Agrobusiness: Die Region entwickelt sich zu einer Modellregion für geschlossene Stoffkreisläufe und Kreislaufwirtschaft, die neue Wertschöpfungen im Bereich der Bioökonomie etabliert.–Raum und Infrastruktur: Die großen Herausforderungen sollen als Möglichkeit für eine zukunftsfähige, ambitionierte und dynamische Raumentwicklung genutzt werden. Dabei benötigen sowohl die Tagebaurandkommunen als auch die durch Neu- oder Umplanung vormals geplanter Abbaugebiete betroffenen Kommunen besondere Unterstützung. Die Neuordnung und -gestaltung des Raums und die Weiterentwicklung der Siedlungen als ORTE DER ZUKUNFT in einem MOBILITÄTSREVIER DER ZUKUNFT soll mit dem Anspruch verknüpft werden, wegweisende Schritte in eine innovative und klimafreundliche Zukunft mit hoher Lebensqualität zu gehen. Eine gute infrastrukturelle Anbindung des Rheinischen Reviers zu den umliegenden Oberzentren und zur Entlastung dieser Oberzentren ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen dieses Konzepts. Das Mobilitätsrevier der Zukunft besteht aus mehr als aus infrastrukturellen Maßnahmen – es wird zur Modellregion für Mobilität 4.0, unter anderem Digitales Mobilitätssystem Rheinisches Revier, Mobilitätszentrale Rheinisches Revier, innovative Personenmobilität und Stadtlogistik, Startup- und Transferzentrum digitalisierte und vernetzte Mobilität.Es soll eine Internationale Bau- und Technologieausstellung Rheinisches Zukunftsrevier ausgerufen werden, die als Klammer und Schaufenster die Maßnahmen in den Zukunftsfeldern präsentiert. Zuständig für den Strukturwandel im Rheinischen Revier ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier. Die Zukunftsagentur muss in Zusammenarbeit mit Bund und Land sicherstellen, dass in der Region eine auf den Stärken der Region aufbauende Entwicklung mit wirkungsvollen Impulsen versehen wird. Dazu arbeitet sie mit allen Akteuren der Region zusammen, mit den Kommunen, der Wirtschaft, den Sozialpartnern und Verbänden und der Zivilgesellschaft.
Anlage 4(zu den §§ 20 und 21) Verkehrsvorhaben nach den §§ 20 und 21(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1809 - 1811) Abschnitt 1Bau- und Ausbauvorhaben nach § 20Lfd. Nr.BezeichnungProjektziel1Bundesautobahn A 4 Autobahndreieck Dresden-Nord (A 13) – Bundesgrenze Deutschland-PolenErweiterung auf sechs Fahrstreifen2Bundesstraßenverbindung Mitteldeutschland – Lausitz (MiLau)Neubau oder Erweiterung einer Bundesstraße3Bundesstraße 2, Tunnel im Bereich des Kulturdenkmals AGRA-Park Leipzig/MarkkleebergErneuerung mit Neubau einer Tunnelquerung im Bereich AGRA Park/Leipzig/Markkleeberg4Bundesstraße 176, Verlegung westlich Neukieritzschzweistreifiger Neubau5Innerlausitzer Bundesfernstraßen Aus- und Neubau Bundestraßenverbindung A 4 – A 15Aus-/Neubau Verbindung A 4 – A 15 (B 96, B 156, B 115)6Bundestraße 86 Ortsumgehung Annarode-SiebigerodeNeubau einer Bundesstraße Abschnitt 2Ausbau von Schieneninfrastrukturen nach § 21Lfd. Nr.BezeichnungProjektziel 1Bahnhof Berlin-SchönefeldNeubau 740m-Gleis 2Bahnhof Berlin-GrünauSpurplanoptimierung 3Strecke Berlin-Grünau – Königs WusterhausenAusbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde, viergleisiger Ausbau Zeuthen – Königs Wusterhausen, Entflechtung S-Bahn und zweigleisige Fernbahndurchbindung Bahnhof Königs Wusterhausen 4Bahnhof Königs WusterhausenNeubau 740m-Gleis und Anpassung Nordkopf 5Bahnhof LübbenauElektrifizierung der Nebengleise und Spurplanänderung 6Strecke Lübbenau – Cottbuszweigleisiger Ausbau, Anpassung Spurplan Bahnhof Cottbus 7Bahnhof CottbusSchaffung eines 740m-Gleises 8Bahnhof EisenhüttenstadtErhöhung Durchfahrgeschwindigkeit auf bis zu 100 Kilometer pro Stunde und Modernisierung Behandlungsanlagen 9Bahnhof BischdorfSchaffung eines 740m-Gleises und Errichtung eines ESTW/DSTW10Strecke Cottbus – ForstElektrifizierung11Strecke Graustein – SpreewitzElektrifizierung und Reaktivierung von Verbindungskurven, Schaffung von 740m-Gleisen in Spreewitz12Strecke Leipzig – Falkenberg – CottbusAusbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und Errichtung von ESTW/DSTW, zweigleisige Einbindung in den Knoten Leipzig13Knoten FalkenbergDSTW-Errichtung, 740m-Gleise und Spurplanoptimierung einschließlich Zulaufstrecken im künftigen Bedienbereich, Geschwindigkeitserhöhung auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde (Strecke 6345) oder 120 Kilometer pro Stunde (Strecken 6133 und 6207)14Strecke Cottbus – Priestewitz – DresdenAusbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde, zweigleisiger Begegnungsabschnitt zwischen Ruhland und Priestewitz, Blockverdichtung, Schaffung 740m-Gleise in Senftenberg15Knoten RuhlandAusbau einschließlich Schwarzheide/Lauchhammer16Strecke Weißkollm Süd – Lohsa WestNeubau elektrifizierte Verbindungskurve17Strecke Cottbus – Guben – GrünbergElektrifizierung Guben – Grenze Deutschland/Polen18Strecke Naumburg – HalleAusbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde19Strecke Berlin – Cottbus – Weißwasser – Görlitz (– Breslau)zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung für 160 oder 200 Kilometer pro Stunde20Strecke Dresden – Bautzen – Görlitz – Grenze Deutschland/Polen (– Zittau)Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und Elektrifizierung21Strecke Dresden – Bischofswerda – Wilthen – ZittauAusbau für Flügelverkehre Dresden – Görlitz/Zittau und Elektrifizierung22Strecke Arnsdorf – Kamenz – Hosena (– Hoyerswerda – Spremberg)Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und Elektrifizierung, Verbindungskurve Hosena23Strecke Leipzig – Bad Lausick (– Geithain – Chemnitz)Elektrifizierung und Begegnungsabschnitte24Strecke Aachen – Kölndreigleisiger Ausbau Aachen – Düren25Bahnhof Leuna-Werke NordVerlegung der Station außerhalb des Werksgeländes mit barrierefreier Zuwegung zu den Bahnsteigen26Strecke Merseburg – QuerfurtHerstellung barrierefreier, moderner Bahnsteige und Verbesserung der Anbindungen an den öffentlichen Raum in Merseburg-Bergmannsring, Beuna, Frankleben, Braunsbedra Ost, Braunsbedra, Krumpa, Mücheln Stadt, Mücheln Bahnhof, Langeneichstädt und Nemsdorf-Göhrendorf27Strecke Weißenfels – ZeitzHerstellung moderner, barrierefreier Bahnsteige und Verbesserung der Anbindungen an Mittelbahnsteige und den öffentlichen Raum28Bahnhof BitterfeldNeubau des Empfangsgebäudes unter Berücksichtigung der Anforderungen der Barrierefreiheit und eines modernen Bahn- und Kundenbetriebs29S 11-ErgänzungspaketAngebotserweiterung und Qualitätssteigerung im Knoten Köln unter anderem Ausbau Köln Hauptbahnhof und Köln-Deutz mit einem neuen S-Bahnsteig mit zwei Gleisen30S-Bahn Köln, Köln – MönchengladbachVerlagerung von Regionalbahnleistungen auf S-Bahn, zweigleisiger Ausbau zwischen Rheydt Hauptbahnhof und Rheydt-Odenkirchen und Neubau von drei Haltepunkten31Ausbau des mitteldeutschen S-Bahn Netzes und Ausweitung von Regionalexpressverbindungen im Süden Sachsen-AnhaltsNeuanlage weiterer Stationen im S-Bahn-Netz in den Landkreisen Burgenland, Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld und der kreisfreien Stadt Halle (Saale)32Verbindungskurve GroßkorbethaNeubau einer Verbindungskurve zwischen den Strecken Leipzig – Großkorbetha und Halle – Großkorbetha33S-Bahn Leipzig – MerseburgAusbau und Ertüchtigung der S-Bahn-Verbindung Leipzig – Markranstädt – Merseburg/Naumburg auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde34S-Bahn Leipzig – Pegau – Zeitz – GeraAusbau und Ertüchtigung der S-Bahn-Verbindung Leipzig – Pegau – Zeitz – Gera auf bis zu 120 Kilometer pro Stunde und Elektrifizierung35S-Bahn-Verknüpfungspunkt Südsehne LeipzigAnpassung bestehender S-Bahnstationen zur Einbindung des Straßenbahnprojekts Südsehne Leipzig36Strecke Leipzig – Grimma (– Döbeln)Machbarkeitsstudie Elektrifizierung37Strecke Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/Dresdendreigleisiger Ausbau Böhlen – Neukieritzsch38S-Bahn-Netz Rheinisches RevierAngebotserweiterung und Qualitätssteigerung an der Rheinschiene unter anderem durch abschnittsweise Elektrifizierung, zweigleisigen Ausbau mit der Herstellung moderner, barrierefreier Bahnsteige Abschnitt 3BegriffsbestimmungenFür die Bau- und Ausbauvorhaben nach dieser Anlage sind folgende Begriffsbestimmungen anzuwenden: 1.A:Bundesautobahn, 2.AD:Autobahndreieck, 3.AK:Autobahnkreuz, 4.AS:Anschlussstelle, 5.B:Bundesstraße, 6.BA:Bauabschnitt, 7.DSTW:Digitales Stellwerk, 8.ESTW:Elektronisches Stellwerk, 9.OU:Ortsumfahrung,10.740m-Gleis:Gleis, welches der Sicherstellung der Befahrbarkeit des Netzes für 740 Meter lange Güterzüge dient; 740 Meter lange Güterzüge benötigen für eine reibungslose Betriebsabwicklung eine Überholgleislänge von mindestens 750 Metern (700 Meter Zuglänge + 2 Loks je 20 Meter + 10 Meter Bremsreserve).
Anlage 5(zu § 22)Verkehrsvorhaben nach § 22(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1812 - 1814) Abschnitt 1Bau- und Ausbauvorhaben nach § 22 Absatz 1Lfd.Nr.Bezeichnung 1B 97, OU Groß Oßnig 2B 97, OU Cottbus (A 15 – B 168),
- BA 3B 97, OU Cottbus,
- BA 4B 101, OU Elsterwerda 5B 169, OU Elsterwerda 6B 169, OU Plessa 7B 169, OU Schwarzheide-Ost 8B 169, OU Allmosen 9B 169, OU Lindchen10B 169, OU Neupetershain Nord11B 169, OU Klein Oßnig und OU Annahof/Klein Gaglow12A 13, AK Schönefeld (A 10/A 113) – AD Spreewald (A 15)13B 97, OU Ottendorf-Okrilla mit AS14B 115, OU Krauschwitz15B 156, OU Malschwitz/Niedergurig16B 156, OU Bluno17B 178, Nostitz – A 4 (BA 1.1)18B 178, Zittau – Niederoderwitz (BA 3.3)19A 4, AD Nossen (A 14) – AD Dresden-Nord (A 13)20B 51, Köln/Meschenich21B 56, OU Euskirchen22B 56, OU Swisttal/Miel (m AS A 61)23B 56, Jülich – AS Düren (A 4)24B 57, OU Baal25B 57, OU Gereonsweiler26B 59, OU Allrath27B 221, OU Scherpenseel28B 221, Geilenkirchen – AS Heinsberg29B 221, OU Unterbruch30B 264, OU Golzheim31B 265, OU Liblar – OU Hürth/Hermülheim32B 266, OU Mechernich/Roggendorf33B 399, N-OU Düren34B 477, OU Niederaußem35B 477, Bergheim/Rheidt36A 14, Leipzig-Ost – AD Parthenaue (A 38)37A 72, Borna-Nord – AD A 38/A 72 (BA 5.2 AS Rötha – AD A 38/A 72)38B 2, OU Groitzsch/Audigast39B 2, Verlegung bei Zwenkau40B 2, OU Hohenossig41B 2, OU Wellaune42B 7, Verlegung nördlich Frohburg (Landesgrenze Freistaat Thüringen - Freistaat Sachsen – A 72)43B 87n, Leipzig (A 14) – Landesgrenze Freistaat Sachsen - Brandenburg44B 107, OU Grimma (
- BA)45B 169, AS Döbeln-Nord (A 14) – Salbitz46B 169, Salbitz – B 647B 181, Neu- und Ausbau westlich Leipzig48B 186, Verlegung westlich Markranstädt49B 6, OU Großkugel50B 6, OU Gröbers51B 6, OU Bruckdorf52B 6, AS B 6n (A 9) – B 18453B 80, OU Aseleben54B 86, OU Mansfeld55B 87, OU Weißenfels (Südtangente)56B 87, OU Wethau57B 87, OU Naumburg58B 87, OU Bad Kösen59B 87, OU Taugwitz/ OU Poppel – OU Gernstedt60B 87, OU Eckartsberga61B 91, OU Naundorf62B 180, OU Aschersleben/Süd – Quenstedt63B 180, OU Farnstädt64B 181, OU Zöschen-Wallendorf – Merseburg Abschnitt 2Ausbau von Schieneninfrastrukturen nach § 22 Absatz 2Lfd. Nr.Bezeichnung1Elektrifizierung ABS (Leipzig –) Geithain – Chemnitz2Knoten Köln, Westspange Abschnitt 3Begriffsbestimmungen1.A:Bundesautobahn,2.ABS:Ausbaustrecke,3.AD:Autobahndreieck,4.AK:Autobahnkreuz,5.AS:Anschlussstelle,6.B:Bundesstraße,7.BA:Bauabschnitt,8.N-OU:Nord-Ost-Umgehung,9.OU:Ortsumfahrung.