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Europaius

§ 610 HGB – Konkurrierende Ansprüche

Handelsgesetzbuch (HGB) · Fünftes Buch – Seehandel › Sechster Abschnitt – Verjährung

Treffen vertragliche Schadensersatzansprüche, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterworfen sind, mit konkurrierenden außervertraglichen Schadensersatzansprüchen zusammen, so gelten auch für die außervertraglichen Ansprüche die Vorschriften dieses Abschnitts.

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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