§ 1087 ZPO – Zuständigkeit
Zivilprozessordnung (ZPO) · Buch 11 – Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union › Abschnitt 5 – Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 › Titel 1 – Allgemeine Vorschriften
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig.
Verweise auf diese Vorschrift
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