Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist der 26. Nachtrag zum Arzneibuch und legt die genauen Spezifikationen für die Substanz "Benzin" fest. Es definiert Benzin und beschreibt seine Eigenschaften sowie detaillierte Reinheitsprüfungen.
Was es regelt
- Die Definition und Eigenschaften von Benzin (BENZINUM).
- Methoden zur Prüfung der Reinheit von Benzin.
- Grenzwerte für Verunreinigungen wie Benzol und Hexan in Benzin.
- Vorschriften zur Lagerung von Benzin.
Wen es betrifft
- Hersteller und Händler von pharmazeutischen Substanzen, die Benzin verwenden oder produzieren.
- Labore, die die Qualität von Benzin gemäß Arzneibuch prüfen.
Eckpunkte
- Benzin ist ein Gemisch niedrig siedender, gesättigter Kohlenwasserstoffe, einschließlich C6H14.
- Es muss klar, farblos und leicht entzündbar sein, darf nicht fluoreszieren und ist praktisch unlöslich in Wasser.
- Die relative Dichte muss zwischen 0,642 und 0,656 liegen.
- Der Benzolgehalt darf höchstens 10 ppm (V/V) betragen, und der Hexangehalt höchstens 2 Prozent (V/V).
Gesetzestext
Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel
- Nachtrag zum Arzneibuch KundmachungsorganBGBl. II Nr. 163/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2008, TypVrömisch fünf §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageAnl. 2Anlage 2 Inkrafttretensdatum20.05.2008 Index82/04 Apotheken, Arzneimittel TextAnlage 2 ÖAB 2008/003 BENZIN BENZINUM DefinitionBenzin ist ein Gemisch niedrig siedender, gesättigter Kohlenwasserstoffe, einschließlich C6H
- EigenschaftenAussehen: Klare, farblose, leicht entzündbare, flüchtige Flüssigkeit. Löslichkeit: Praktisch unlöslich in Wasser, mischbar mit Ethanol, Ether, ätherischen und fetten Ölen (außer Rizinusöl). Prüfung auf Reinheit Aussehen: Die Substanz muss klar (2.2.1) und farblos (2.2.2, Methode II) sein und darf nicht im Tageslicht fluoreszieren.Aussehen: Die Substanz muss klar (2.2.1) und farblos (2.2.2, Methode römisch zwei) sein und darf nicht im Tageslicht fluoreszieren. Sauer oder alkalisch reagierende Substanzen: Nach dem Schütteln von 10 ml Substanz mit 5 ml kohlendioxidfreiem Wasser R und 0,25 ml Phenolrot – Lösung R muss die wässrige Schicht gelb gefärbt sein und nach Zusatz von 0,05 ml einer Lösung von Natriumhydroxid R (0,01 mol · 1-1) nach Rot umschlagen. Relative Dichte (2.2.5): 0,642 bis 0,656 Destillationsbereich (2.2.11): Zwischen 40° C und 60° C müssen mindestens 75 Prozent (V/V) übergehen. Zur Bestimmung des Siedebereichs werden 100 ml Substanz destilliert. Fremder Geruch, nichtflüchtige Substanzen: 5 ml Substanz dürfen, langsam auf ein Rundfilter von 11 cm Durchmesser getropft, bei und nach dem Verdunsten keinen fremden Geruch zeigen und auf dem Papier keinen transparenten Fleck hinterlassen. Schwefelverbindungen, reduzierende Substanzen: 2 ml ammoniakalische Silbernitrat – Lösung R dürfen sich beim Schütteln mit 10 ml Substanz innerhalb 15 min nicht verändern. Benzol: Höchstens 10 ppm (V/V). Gaschromatographie (2.2.28). Interner Standard: Toluol R. Untersuchungslösung: 100 μl Toluol R werden mit der Substanz zu 100,0 ml verdünnt. 2,5 ml dieser Mischung werden mit der Substanz zu 250,0 ml verdünnt. Referenzlösung: 100 μl Benzol R werden mit der Untersuchungslösung zu 100,0 ml verdünnt. 1,0 ml dieser Mischung wird mit der Untersuchungslösung zu 100,0 ml verdünnt. Säule: –Größe: l = 30 m, Ø = 0,32 mm –Stationäre Phase: Poly[(cyanopropyl)(phenyl)][dimethyl]siloxan R (Filmdicke 1,8 μm) Trägergas: Helium zur Chromatographie R Durchflussrate: 2,3 ml · min-1 Splitverhältnis: 1 : 5 Temperatur: Zeit (min) Temperatur (°C) Säule 0-12 40 12-32 40-240 32-42 240 Probeneinlass 260 Detektor 260 Detektion: Flammenionisationsdetektor Einspritzen: je 1 μl Auswertung In den Chromatogrammen der Untersuchungs- und der Referenzlösung wird jeweils das Verhältnis der Peakfläche des Benzols zur Peakfläche des Toluols bestimmt. Der Verhältniswert der Untersuchungslösung darf nicht größer sein als die Hälfte des Verhältniswertes der Referenzlösung. Hexan: Höchstens 2 Prozent (V/V). Gaschromatographie (2.2.28 ). Interner-Standard-Lösung: 0,1 ml Heptan R werden mit Toluol R zu 100,0 ml verdünnt. Untersuchungslösung: 1,0 ml Substanz wird mit Interner-Standard-Lösung zu 10,0 ml verdünnt. Referenzlösung: 0,1 ml Hexan R werden mit Interner-Standard-Lösung zu 50,0 ml verdünnt. Säule: –Größe: l = 30 m, Ø = 0,53 mm –Stationäre Phase: Poly(dimethyl)(diphenyl)siloxan R (Filmdicke 5 μm) Trägergas: Helium zur Chromatographie R Durchflussrate: 6,2 ml · min-1 Splitverhältnis: 1 : 25 Temperatur: Zeit (min) Temperatur (°C) Säule 0-12 40 12-32 40-240 32-42 240 Probeneinlass 260 Detektor 260 Detektion: Flammenionisationsdetektor Einspritzen: je 1 μl Auswertung In den Chromatogrammen der Untersuchungs- und der Referenzlösung wird jeweils das Verhältnis der Peakfläche des Hexans zur Peakfläche des Heptans bestimmt. Der Verhältniswert der Untersuchungslösung darf nicht größer sein als der Verhältniswert der Referenzlösung. Verhalten gegen Schwefelsäure: 5 ml Schwefelsäure R dürfen sich bei 5 min langem Schütteln mit 5 ml Substanz nicht verändern. Nichtflüchtige Bestandteile: höchstens 0,01 g · 1-1 50 ml Substanz werden auf dem Wasserbad verdampft. Der im Trockenschrank bei 100° C bis 105°C getrocknete Rückstand darf höchstens 0,5 mg betragen. Lagerung Dicht verschlossen, vor Licht geschützt Verunreinigungen A. Benzol B. Hexan Zuletzt aktualisiert am11.10.2017 Gesetzesnummer20005824 DokumentnummerNOR40098489