Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt das Inkrafttreten des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010) und das Außerkrafttreten des vorherigen Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes.
Was es regelt
- Das Inkrafttreten des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010.
- Das Außerkrafttreten des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1974 über den Aufbau der Abgabenverwaltung des Bundes.
- Die Möglichkeit, Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes bereits vor seinem Inkrafttreten zu erlassen.
- Das Inkrafttreten spezifischer Änderungen des Gesetzes.
Wen es betrifft
- Die Abgabenverwaltung des Bundes.
- Behörden, denen Aufgaben durch gesetzliche Vorschriften oder völkerrechtliche Verträge zugewiesen sind.
Eckpunkte
- Das AVOG 2010 tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
- Gleichzeitig tritt das alte Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz vom 13. Dezember 1974 außer Kraft.
- Verordnungen können ab dem Tag nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden, dürfen aber nicht vor den Gesetzesbestimmungen in Kraft treten.
- Änderungen in §§ 3, 9 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 2, 12 Abs. 1 und 2, 15 Abs. 1 und 3, 22 Abs. 2, 23 und 31 Abs. 1 und 3 treten ebenfalls am 1. Juli 2010 in Kraft.
Gesetzestext
Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 KundmachungsorganBGBl. I Nr. 9/2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2010Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2010, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2010, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 30Paragraph 30 Inkrafttretensdatum16.06.2010 Außerkrafttretensdatum19.07.2010 Text4. TeilInkrafttretens-, Übergangs- und SchlussbestimmungenInkrafttreten§ 30.Paragraph 30,
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010, BGBl. I Nr. 9/2010, tritt mit
- Juli 2010 in Kraft. Zugleich tritt das Bundesgesetz vom
- Dezember 1974, BGBl. Nr. 18, in der Fassung des Bundesgesetzes vom
- Juni 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, über den Aufbau der Abgabenverwaltung des Bundes, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz – AVOG, außer Kraft. Unberührt bleiben die sonstigen gesetzlichen Vorschriften und völkerrechtlichen Verträge, die den in diesem Bundesgesetz aufgezählten Behörden Aufgaben zuweisen, die innerhalb oder außerhalb der Abgabenverwaltung liegen.Dieses Bundesgesetz, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2010,, tritt mit
- Juli 2010 in Kraft. Zugleich tritt das Bundesgesetz vom
- Dezember 1974, BGBl. Nr. 18, in der Fassung des Bundesgesetzes vom
- Juni 2009, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2009,, über den Aufbau der Abgabenverwaltung des Bundes, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz – AVOG, außer Kraft. Unberührt bleiben die sonstigen gesetzlichen Vorschriften und völkerrechtlichen Verträge, die den in diesem Bundesgesetz aufgezählten Behörden Aufgaben zuweisen, die innerhalb oder außerhalb der Abgabenverwaltung liegen.
(2)Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungen in Kraft treten.
(3)Absatz 3,Die Änderungen in §§ 3, 9 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 2, 12 Abs. 1 und 2, 15 Abs. 1 und 3, 22 Abs. 2, 23 und 31 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 34/2010, treten mit
- Juli 2010 in Kraft.Die Änderungen in Paragraphen 3, 9, Absatz eins und 2, 10 Absatz 2, 12, Absatz eins und 2, 15 Absatz eins und 3, 22 Absatz 2, 23 und 31 Absatz eins und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2010,, treten mit
- Juli 2010 in Kraft.