§ 1161 ABGB – Insolvenzverfahren
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · zwanzigstes Hauptstück – Von Bestand- Erbpacht- und Erbzins-Verträgen
Welche Wirkungen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Dienstgebers auf das Dienstverhältnis hat, bestimmt die Insolvenzordnung.
Rechtsprechung zu § 1161 ABGB
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2025-02-27
2025-02-27
2008-08-20
1990-04-25