§ 1162 ABGB – Vorzeitige Auflösung
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · zwanzigstes Hauptstück – Von Bestand- Erbpacht- und Erbzins-Verträgen
Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teile aus wichtigen Gründen gelöst werden.
Rechtsprechung zu § 1162 ABGB
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2025-09-23
2023-03-06
2016-06-07
2016-06-07
1999-11-03