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Europaius

§ 1162 ABGB – Vorzeitige Auflösung

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · zwanzigstes Hauptstück – Von Bestand- Erbpacht- und Erbzins-Verträgen

Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teile aus wichtigen Gründen gelöst werden.

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Rechtsprechung zu § 1162 ABGB

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2023-03-06
2016-06-07
2016-06-07
1999-11-03

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.