§ 17 ABGB – Rechtliche Vermuthung derselben
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Erstes Hauptstück – Von den Rechten, welche sich auf persönliche Eigenschaften und Verhältnisse beziehen
Was den angebornen natürlichen Rechten angemessen ist, dieses wird so lange als bestehend angenommen, als die gesetzmäßige Beschränkung dieser Rechte nicht bewiesen wird.
Rechtsprechung zu § 17 ABGB
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2019-01-17
2017-03-28
2011-02-23