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§ 174 ABGB – Gleichstellung verheirateter Minderjähriger

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Zweytes Hauptstück – Von dem Eherechte · nichtamtliche Überschrift

Ein verheiratetes minderjähriges Kind steht hinsichtlich seiner persönlichen Verhältnisse einem Volljährigen gleich, solange die Ehe dauert.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 174 ABGB

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2019-04-05
2018-03-23
2018-03-23
2018-03-23
2017-03-30
2017-03-30
2017-03-30
2017-03-30

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