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Europaius

§ 27 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Erstes Hauptstück – Von den Rechten, welche sich auf persönliche Eigenschaften und Verhältnisse beziehen

In wie fern Gemeinden in Rücksicht ihrer Rechte unter einer besonderen Vorsorge der öffentlichen Verwaltung stehen, ist in den politischen Gesetzen enthalten.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 27 ABGB

7
2021-09-02
2019-03-20
2018-12-17
2009-12-18

Verweise auf diese Vorschrift

1

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.