§ 328 ABGB – Entscheidung über die Redlichkeit des Besitzes
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Erstes Hauptstück – Von dem Besitze
Die Redlichkeit oder Unredlichkeit des Besitzes muß im Falle eines Rechtsstreites durch richterlichen Ausspruch entschieden werden. Im Zweifel ist die Vermuthung für die Redlichkeit des Besitzes.
Rechtsprechung zu § 328 ABGB
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2025-02-18
2025-02-12
2019-04-29