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§ 424 ABGB – Titel derselben

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Fünftes Hauptstück – Von Erwerbung des Eigenthumes durch Uebergabe

Der Titel der mittelbaren Erwerbung liegt in einem Vertrage; in einer Verfügung auf den Todesfall; in dem richterlichen Ausspruche; oder, in der Anordnung des Gesetzes.

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Rechtsprechung zu § 424 ABGB

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2008-08-26
1995-06-22
1991-02-12

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.