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§ 9 ABGB – Dauer des Gesetzes

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Gesetze behalten so lange ihre Kraft, bis sie von dem Gesetzgeber abgeändert oder ausdrücklich aufgehoben werden.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 9 ABGB

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2023-09-19
2021-11-29
2019-04-29
2019-04-29
2018-06-12
2018-02-01

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.