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§ 10 ABGB – Andere Arten der Vorschriften, als: a) Gewohnheiten

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Auf Gewohnheiten kann nur in den Fällen, in welchen sich ein Gesetz darauf beruft, Rücksicht genommen werden.

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Rechtsprechung zu § 10 ABGB

19
2017-06-13
2013-11-14
2013-02-12
2012-07-26

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.