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§ 30 StGB – Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze

Strafgesetzbuch (StGB)

Eine Überschreitung der im Gesetz bestimmten Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gründe, aus denen eine solche Überschreitung zulässig ist (§§ 39, 313), zusammentreffen.

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Rechtsprechung zu § 30 StGB

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2007-09-12

Verweise in dieser Vorschrift

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Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.