§ 69 StGB – Öffentliche Begehung
Eine Handlung wird nur dann öffentlich begangen, wenn sie unmittelbar von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden kann.
Rechtsprechung zu § 69 StGB
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2026-05-07
2025-06-18
2023-09-11
2021-10-07
2021-02-19
2020-01-07