§ 3 UGB – Unternehmer kraft Eintragung
Personen, die zu Unrecht ins Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln, gelten als Unternehmer kraft Eintragung.
Rechtsprechung zu § 3 UGB
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2025-03-21
Verweise auf diese Vorschrift
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- § 4Anwendungsbereich des Ersten Buches, Wahlmöglichkeit
- § 5Anwendungsbereich der weiteren Bücher
- § 15Publizität des Firmenbuchs
- § 28Anmeldung der Firma
- § 106Anmeldung zum Firmenbuch
- § 147Abberufung von Liquidatoren
- § 162Anmeldung zum Firmenbuch
- § 274aZusicherungsvermerk
- § 277ZWEITER TITEL Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung, Prüfung durch das…
- § 343Anwendungsbereich und unternehmensbezogene Geschäfte
- § 731Pfandrecht für Havereibeiträge
- § 752Haftung des Schiffers bei Auslieferung
- § 906Buch Schlussbestimmungen Inkrafttreten