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§ 3 UGB – Unternehmer kraft Eintragung

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Personen, die zu Unrecht ins Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln, gelten als Unternehmer kraft Eintragung.

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Rechtsprechung zu § 3 UGB

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2025-03-21

Verweise auf diese Vorschrift

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Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.