§ 442 ZPO – Versäumungsurteil bei Nichterscheinen
Zivilprozessordnung (ZPO) · Zweiter Abschnitt – Urtheile und Beschlüsse › Erster Titel – Urtheile · nichtamtliche Überschrift
Bleibt eine der Parteien von einer Tagsatzung aus, bevor sie sich durch mündliches Vorbringen zur Hauptsache in den Streit eingelassen hat, so ist auf Antrag der erschienenen Partei ein Versäumungsurteil nach § 396 zu fällen.
Rechtsprechung zu § 442 ZPO
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2016-04-27
2011-03-03
2008-09-24
2001-09-14
1998-03-24
1963-02-19
Verweise in dieser Vorschrift
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