Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz regelt die Prägung und das Inverkehrbringen einer speziellen 5-Deutsche-Mark-Gedenkmünze zum 300. Geburtstag des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden. Es legt die genauen Merkmale dieser Münze fest, von Material bis hin zu Design.
Für wen: Die Bundesregierung, die die Münzen in den Verkehr bringt; Die Öffentlichkeit, die diese Münzen als Zahlungsmittel oder Sammlerstücke erhalten kann.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Verkehrsrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Ausgabe von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Das Material und die physikalischen Eigenschaften dieser Münzen.
- Das detaillierte Design der Vorder- und Rückseite sowie des Münzrandes.
- Die Anzahl der zu prägenden Münzen.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die die Münzen in den Verkehr bringt.
- Die Öffentlichkeit, die diese Münzen als Zahlungsmittel oder Sammlerstücke erhalten kann.
Was sind die Eckpunkte?
- Es werden 200.000 Stück Bundesmünzen geprägt.
- Jede Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Münzen bestehen aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer.
- Sie haben einen Durchmesser von 29 Millimeter und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
Verkehrsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz5DMBek 1955-081955-08-08BGBl I1955, 686Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden) Überschrift: Im Saarland eingeführt durch § 4 Nr. 1 G v. 29.6.1959 I 402; für Berlin vgl. Bek. v. 5.11.1955 GVBl. S. 966, 968 (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) Münz5DMBek 1955-08(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) werden zum Gedenken an den Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden, dessen Geburtstag sich am 8. April 1955 zum 300. Mal gejährt hat, 200 000 Stück Bundesmünzen im Nennwert von je 5 Deutschen Mark geprägt und demnächst in den Verkehr gebracht.
Münz5DMBek 1955-08SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz5DMBek 1955-08(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1955, 687