Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze 25. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung informiert über die Prägung einer neuen Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark anlässlich des 25. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes. Sie beschreibt die Eigenschaften und das Design dieser Münze.
Für wen: Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung herausgibt; Die Staatliche Münze Stuttgart, die die Münzen geprägt hat.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Verkehrsrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Prägung einer Gedenkmünze zum 25. Jahrestag des Grundgesetzes.
- Die Auflage und den Zeitpunkt der Inverkehrbringung der Münze.
- Die Materialzusammensetzung, Größe und das Gewicht der Münze.
- Das detaillierte Design der Bildseite, Wertseite und des Münzrandes.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung herausgibt.
- Die Staatliche Münze Stuttgart, die die Münzen geprägt hat.
- Die Öffentlichkeit, die diese Münzen ab dem 15. Mai 1974 erhalten kann.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Gedenkmünze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage beträgt 8 Millionen Stück und die Münzen werden ab dem 15. Mai 1974 in den Verkehr gebracht.
- Die Münze besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
- Der glatte Münzrand trägt die vertiefte Inschrift: "DIE MENSCHENWÜRDE IST UNANTASTBAR".
Verkehrsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz5DMBek 1974-041974-04-19BGBl I1974, 922Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze 25. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949) Münz5DMBek 1974-04(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) ist aus Anlaß des 25. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Staatlichen Münze Stuttgart, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
Münz5DMBek 1974-04SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz5DMBek 1974-04(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1974, 923