Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 30 Jahre Römische Verträge)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und das Inverkehrbringen einer speziellen Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark zum 30. Jahrestag der Römischen Verträge.
Für wen: Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat; Die Staatliche Münze Karlsruhe, die die Münzen prägt.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Verkehrsrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Prägung einer Gedenkmünze zum 30. Jahrestag der Römischen Verträge.
- Das Inverkehrbringen dieser Münze ab einem bestimmten Datum.
- Die genaue Zusammensetzung, Größe und das Gewicht der Münze.
- Das Design und die Inschriften auf beiden Seiten sowie dem Münzrand.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat.
- Die Staatliche Münze Karlsruhe, die die Münzen prägt.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 10 Deutschen Mark.
- Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück.
- Die Münze wird ab dem 25. November 1987 in den Verkehr gebracht.
- Sie besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
Verkehrsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz10DMBek 1987-101987-10-09BGBl I1987, 2288Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 30 Jahre Römische Verträge) (+++ Textnachweis ab: 21.10.1987 +++) Münz10DMBek 1987-10(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 30. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahre 1987 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Karlsruhe.