Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Walther von der Vogelweide)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und Ausgabe einer speziellen 5-Deutsche-Mark-Gedenkmünze anlässlich des 750. Todestages von Walther von der Vogelweide.
Für wen: Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung erlässt; Das Bayerische Hauptmünzamt München, das die Münzen prägt.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Verkehrsrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Prägung einer Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage und das Inverkehrbringen dieser Münze.
- Die genaue Zusammensetzung, Größe und Gestaltung der Münze.
- Die Kennzeichnung der Münze, einschließlich des Münzzeichens und der Randschrift.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung erlässt.
- Das Bayerische Hauptmünzamt München, das die Münzen prägt.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Auflage der Münze beträgt 5,35 Millionen Stück.
- Die Münze wird ab dem 9. Dezember 1980 in den Verkehr gebracht.
- Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.
- Die Münze hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
Verkehrsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz5DMBek 1980-111980-11-11BGBl I1980, 2078Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Walther von der Vogelweide) Münz5DMBek 1980-11(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß der 750. Wiederkehr des Todestages des größten Lyrikers des Mittelalters und Minnesängers, Walther von der Vogelweide, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 5,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.
Münz5DMBek 1980-11SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz5DMBek 1980-11(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1980, 2079