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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Martin Luther)

Worum geht es in dieser Vorschrift?

Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und das Inverkehrbringen einer speziellen Bundesmünze im Nennwert von 5 Deutschen Mark anlässlich des 500. Geburtstages von Martin Luther.

Für wen: Die Bundesregierung, die diese Münze herausgibt; Die Staatliche Münze Karlsruhe, die die Münzen prägt.

Auf einen Blick

Land
Deutschland
Rechtsgebiet
Verkehrsrecht
Quelle
gesetze-im-internet.de
Text abgerufen
Erklärung aktualisiert

Was regelt diese Vorschrift?

  • Die Prägung einer Gedenkmünze zum 500. Geburtstag von Martin Luther.
  • Das Material, die Größe und das Gewicht dieser Münze.
  • Das Design und die Inschriften auf der Bild- und Wertseite sowie dem Münzrand.
  • Den Zeitpunkt, ab dem die Münze in den Verkehr gebracht wird.

Wen betrifft diese Vorschrift?

  • Die Bundesregierung, die diese Münze herausgibt.
  • Die Staatliche Münze Karlsruhe, die die Münzen prägt.

Was sind die Eckpunkte?

  • Die Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
  • Die Auflage beträgt 8,35 Millionen Stück.
  • Sie wird ab dem 10. November 1983 in den Verkehr gebracht.
  • Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) mit einem Reinnickelkern, hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.

Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht

Gesetzestext

Gesetzestext

Münz5DMBek 1983-091983-09-16BGBl I1983, 1216Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Martin Luther) Münz5DMBek 1983-09(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß der 500. Wiederkehr des Geburtstages von Martin Luther eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Karlsruhe.

(2)Die Münze wird ab 10. November 1983 in den Verkehr gebracht.
(3)Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
(4)Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5)Die Bildseite zeigt ein Bildnis Martin Luthers als Prediger (von Lucas Cranach d. Ä. 1528), eingebettet in einem Hintergrund, der mit den Lettern aus Titeln dreier seiner Werke ausgefüllt ist. Die Umschrift lautet: "MARTIN LUTHER1483 - 1546".
(6)Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl, das Münzzeichen und die Umschrift: "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND5 Deutsche Mark 1983".
(7)Die in "19" und "83" unterteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen "G" der Staatlichen Münze Karlsruhe befindet sich zwischen den Schwanzfedern und dem linken Fang des Adlers. Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift: "GOTTES WORT BLEIBT IN EWIGKEIT".
(8)Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine Arabeske eingeprägt.
(9)Der Entwurf der Münze stammt von Carl Vezerfi-Clemm, München.
(10)Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.Der Bundesminister der Finanzen Münz5DMBek 1983-09(XXXX)Abbildung der Münze(nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1983, 1217

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.