Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Fichte-Gedenkmünze)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und das Inverkehrbringen von Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark zur Erinnerung an den Philosophen Johann Gottlieb Fichte.
Für wen: Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung erlässt; Personen, die diese Gedenkmünzen erhalten oder verwenden.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Verkehrsrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Prägung von Bundesmünzen.
- Die Zusammensetzung und physikalischen Eigenschaften dieser Münzen.
- Das spezifische Design und die Inschriften auf den Münzen.
- Die Anzahl der zu prägenden Münzen.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung erlässt.
- Personen, die diese Gedenkmünzen erhalten oder verwenden.
Was sind die Eckpunkte?
- Es werden 500.000 Stück Bundesmünzen geprägt.
- Jede Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Münzen bestehen aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
- Sie haben einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
Verkehrsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz5DMBek 19661966-03-07BGBl I1966, 143Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Fichte-Gedenkmünze) Münz5DMBek 1966(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) und des Änderungsgesetzes vom 18. Januar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 55) werden zur Erinnerung an den deutschen Philosophen Johann Gottlieb Fichte (geb. 1762 Rammenau/Oberlausitz gest. 1814 Berlin) und sein Werk 500 000 Stück Bundesmünzen im Nennwert von je 5 Deutschen Mark geprägt und demnächst in den Verkehr gebracht.
Münz5DMBek 1966SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz5DMBek 1966(XXXX)Abbildung der Münze(Fundstelle: BGBl I 1966, 143) (Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)