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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Fichte-Gedenkmünze)

Worum geht es in dieser Vorschrift?

Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und das Inverkehrbringen von Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark zur Erinnerung an den Philosophen Johann Gottlieb Fichte.

Für wen: Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung erlässt; Personen, die diese Gedenkmünzen erhalten oder verwenden.

Auf einen Blick

Land
Deutschland
Rechtsgebiet
Verkehrsrecht
Quelle
gesetze-im-internet.de
Text abgerufen
Erklärung aktualisiert

Was regelt diese Vorschrift?

  • Die Prägung von Bundesmünzen.
  • Die Zusammensetzung und physikalischen Eigenschaften dieser Münzen.
  • Das spezifische Design und die Inschriften auf den Münzen.
  • Die Anzahl der zu prägenden Münzen.

Wen betrifft diese Vorschrift?

  • Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung erlässt.
  • Personen, die diese Gedenkmünzen erhalten oder verwenden.

Was sind die Eckpunkte?

  • Es werden 500.000 Stück Bundesmünzen geprägt.
  • Jede Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
  • Die Münzen bestehen aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
  • Sie haben einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.

Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht

Gesetzestext

Gesetzestext

Münz5DMBek 19661966-03-07BGBl I1966, 143Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Fichte-Gedenkmünze) Münz5DMBek 1966(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) und des Änderungsgesetzes vom 18. Januar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 55) werden zur Erinnerung an den deutschen Philosophen Johann Gottlieb Fichte (geb. 1762 Rammenau/Oberlausitz gest. 1814 Berlin) und sein Werk 500 000 Stück Bundesmünzen im Nennwert von je 5 Deutschen Mark geprägt und demnächst in den Verkehr gebracht.

(2)Die Münzen bestehen aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie haben einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(3)Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und von einem ebenfalls erhabenen glatten Rand umrahmt.
(4)Die eine Seite (Wertseite) zeigt in der Mitte den Bundesadler. Außen neben den Fängen des Adlers steht die in zwei Hälften geteilte Jahreszahl 1964 und schräg links unter der Teilzahl 64 der große Buchstabe J, das Münzzeichen der Hamburgischen Münze. Die Umschrift lautet: "BUNDESREPUBLIK - DEUTSCHLAND - 5 DEUTSCHE MARK".
(5)Die andere Seite (Bildseite) zeigt das Kopfbild des Philosophen, das von der Umschrift "JOHANN GOTTLIEB FICHTE - 1762-1814 -" umschlossen wird.
(6)Der glatte, durch die Dicke der Münzen gebildete Rand ist mit der vertieften Inschrift "NUR DAS MACHT GLÜCKSELIG WAS GUT IST" versehen. Anfang und Ende dieses Ausspruchs des Philosophen sind durch eine Arabeske gekennzeichnet; die Räume zwischen den einzelnen Wörtern sind mit je einem Punkt ausgefüllt.
(7)Der Entwurf der Münze stammt von Professor Robert Lippl, München.
(8)Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Münz5DMBek 1966SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz5DMBek 1966(XXXX)Abbildung der Münze(Fundstelle: BGBl I 1966, 143) (Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.