Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe - Oberes Mittelrheintal“)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz regelt die Prägung und Ausgabe einer deutschen 100-Euro-Goldgedenkmünze, die dem UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal gewidmet ist.
Für wen: Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat; Die Münzstätten Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg, die die Münzen prägen.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Verkehrsrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Prägung einer Gedenkmünze aus Gold im Nennwert von 100 Euro.
- Die Auflage und die Prägestätten dieser Münze.
- Das Inverkehrbringen der Münze ab einem bestimmten Datum.
- Die materiellen Eigenschaften (Feingehalt, Durchmesser, Masse) und das Design der Münze.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat.
- Die Münzstätten Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg, die die Münzen prägen.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 100 Euro.
- Die Auflage beträgt 163.000 Stück.
- Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen.
- Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2015 in den Verkehr gebracht.
Verkehrsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz100EuroBek 2016-04-042016-04-04BGBl I2016, 748Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe - Oberes Mittelrheintal“) (+++ Textnachweis ab: 18.4.2016 +++) Münz100EuroBek 2016-04-04(XXXX)Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Oberes Mittelrheintal eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt 163 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.
Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2015 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm.
Der Entwurf stammt von dem Künstler Friedrich Brenner aus Diedorf.
Die Bildseite zeigt – aus der Vogelperspektive betrachtet – das Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz. Kleinere Städte und Gemeinden werden durch Punkte markiert. In eine plastisch sehr interessant ausgeformte Landschaft ist der Verlauf des Flusses eingegraben. An markanten Flussbiegungen sowohl auf Taunus- als auch Hunsrückausläufern werden der Landschaft prägende Bauwerke übergeordnet. Eine vertiefte Umschrift fasst diese ungewöhnlich plastische Modellierung ein.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2015“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.
Münz100EuroBek 2016-04-04SchlussformelDer Bundesminister der Finanzen Münz100EuroBek 2016-04-04(XXXX)(Fundstelle: BGBl. I 2016, 748)