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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Leibniz-Gedenkmünze)

Worum geht es in dieser Vorschrift?

Dieses Gesetz regelt die Prägung und das Inverkehrbringen einer speziellen 5 Deutsche Mark Bundesmünze, die dem deutschen Philosophen Gottfried Wilhelm Leibniz gewidmet ist.

Für wen: Die Bundesregierung, die die Bekanntmachung erlässt; Personen, die diese 5 Deutsche Mark Münze erhalten oder verwenden.

Auf einen Blick

Land
Deutschland
Rechtsgebiet
Verkehrsrecht
Quelle
gesetze-im-internet.de
Text abgerufen
Erklärung aktualisiert

Was regelt diese Vorschrift?

  • Die Prägung einer Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutsche Mark.
  • Die Zusammensetzung der Münze aus einer Silber-Kupfer-Legierung.
  • Das Design und die Inschriften auf der Wertseite, Bildseite und dem Münzrand.
  • Die Herkunft des Entwurfs der Münze.

Wen betrifft diese Vorschrift?

  • Die Bundesregierung, die die Bekanntmachung erlässt.
  • Personen, die diese 5 Deutsche Mark Münze erhalten oder verwenden.

Was sind die Eckpunkte?

  • Die Münze hat einen Nennwert von 5 Deutsche Mark.
  • Sie besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
  • Der Durchmesser beträgt 29 mm und das Gewicht 11,2 Gramm.
  • Die Jahreszahl auf der Wertseite ist 1966, und das Münzzeichen ist D.

Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht

Gesetzestext

Gesetzestext

Münz5DMBek 1967-021967-02-07BGBl I1967, 186Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Leibniz-Gedenkmünze) Münz5DMBek 1967-02(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) und des Änderungsgesetzes vom 18. Januar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 55) wird zur Erinnerung an den deutschen Philosophen Gottfried Wilhelm Leibniz, geb. 1. Juli 1646 in Leipzig, gest. 14. November 1716 in Hannover, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutsche Mark geprägt und demnächst in den Verkehr gebracht. Die Gesamtauflage ist noch nicht festgelegt, sie wird sich im wesentlichen nach dem Bedarf richten.

(2)Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(3)Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und von einem ebenfalls erhabenen glatten Rand umrahmt, an den sich innen ein Perlkranz anschließt.
(4)Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und beiderseits des Halses, oberhalb der Schwingen, die geteilte Jahreszahl 1966. Der Buchstabe D, das Münzzeichen des Bayerischen Hauptmünzamtes, ist unten rechts zwischen den ausgespreizten Schwingen angebracht. Die Umschrift lautet: BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND . 5 DEUTSCHE MARK.
(5)Die Bildseite zeigt das Kopfbild des Philosophen mit der Umschrift GOTTFRIED . WILHELM . LEIBNITZ 1646-1716.
(6)Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift: - MAGNUM . TOTIUS . GERMANIAE . DECUS - versehen.
(7)Der Entwurf der Münze stammt von dem Ehepaar Claus und Ursula Homfeld, Bremen.
(8)Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Münz5DMBek 1967-02SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz5DMBek 1967-02(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1967, 186

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.