Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze Kaiser Friedrich I. Barbarossa)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und das Inverkehrbringen einer speziellen Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark zum Gedenken an Kaiser Friedrich I. Barbarossa.
Für wen: Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat; Die Staatliche Münze Stuttgart, die die Münzen prägt.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Verkehrsrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Entscheidung zur Prägung einer Gedenkmünze.
- Die Auflage und den Prägeort der Münze.
- Das Datum, ab dem die Münze in den Verkehr gebracht wird.
- Die genauen Spezifikationen und das Design der Münze.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat.
- Die Staatliche Münze Stuttgart, die die Münzen prägt.
- Die Öffentlichkeit, die diese Münzen ab dem 8. Juni 1990 erhalten kann.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 10 Deutschen Mark.
- Die Auflage beträgt 7,85 Millionen Stück.
- Sie besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer.
- Die Münze hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
Verkehrsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz10DMBek 19901990-04-24BGBl I1990, 860Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze Kaiser Friedrich I. Barbarossa) (+++ Textnachweis ab: 11. 5.1990 +++) Münz10DMBek 1990(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 800. Todestag von Kaiser Friedrich I. Barbarossa im Jahre 1990 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 7,85 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.
Münz10DMBek 1990(XXXX)Abbildung der Münze(Fundstelle: BGBl. I 1990, 860)