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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze Kaiser Friedrich I. Barbarossa)

Worum geht es in dieser Vorschrift?

Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und das Inverkehrbringen einer speziellen Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark zum Gedenken an Kaiser Friedrich I. Barbarossa.

Für wen: Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat; Die Staatliche Münze Stuttgart, die die Münzen prägt.

Auf einen Blick

Land
Deutschland
Rechtsgebiet
Verkehrsrecht
Quelle
gesetze-im-internet.de
Text abgerufen
Erklärung aktualisiert

Was regelt diese Vorschrift?

  • Die Entscheidung zur Prägung einer Gedenkmünze.
  • Die Auflage und den Prägeort der Münze.
  • Das Datum, ab dem die Münze in den Verkehr gebracht wird.
  • Die genauen Spezifikationen und das Design der Münze.

Wen betrifft diese Vorschrift?

  • Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat.
  • Die Staatliche Münze Stuttgart, die die Münzen prägt.
  • Die Öffentlichkeit, die diese Münzen ab dem 8. Juni 1990 erhalten kann.

Was sind die Eckpunkte?

  • Die Münze hat einen Nennwert von 10 Deutschen Mark.
  • Die Auflage beträgt 7,85 Millionen Stück.
  • Sie besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer.
  • Die Münze hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.

Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht

Gesetzestext

Gesetzestext

Münz10DMBek 19901990-04-24BGBl I1990, 860Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze Kaiser Friedrich I. Barbarossa) (+++ Textnachweis ab: 11. 5.1990 +++) Münz10DMBek 1990(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 800. Todestag von Kaiser Friedrich I. Barbarossa im Jahre 1990 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 7,85 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.

(2)Die Münze wird ab 8. Juni 1990 in den Verkehr gebracht.
(3)Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
(4)Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5)Die Bildseite zeigt Kaiser Friedrich I. Barbarossa nach einer zeitgenössischen Darstellung.Die Umschrift lautet: ". KAISER FRIEDRICH I. BARBAROSSA .* 1122+ 1190".
(6)Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1990, das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münze Stuttgart und die Umschrift: "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND10 DEUTSCHE MARK".
(7)Die Jahreszahl 1990 ist Teil der Umschrift. Das Münzzeichen "F" befindet sich im Feld zwischen dem linken Fang des Adlers und dem Wort "DEUTSCHE".
(8)Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: "HONOR IMPERII".
(9)Zwischen Ende und Anfang der Randschrift sind drei stilisierte Stauferadler eingeprägt.
(10)Der Entwurf der Münze stammt von Eugen Ruhl, Pforzheim.

Münz10DMBek 1990(XXXX)Abbildung der Münze(Fundstelle: BGBl. I 1990, 860)

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.