Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Mercator-Gedenkmünze)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung informiert über die Prägung und das Inverkehrbringen einer neuen Bundesmünze im Nennwert von 5 Deutschen Mark, der Mercator-Gedenkmünze. Sie erinnert an den 375. Todestag des Geographen und Kartographen Gerhard Mercator.
Für wen: Die Bundesregierung, die die Bekanntmachung erlässt; Die Öffentlichkeit, die diese Münze ab dem 8. Juli 1970 nutzen kann.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Verkehrsrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Prägung einer Bundesmünze (Gedenkmünze) zum Gedenken an Gerhard Mercator.
- Das Datum, ab dem die Münze in den Verkehr gebracht wird.
- Die Zusammensetzung und physikalischen Eigenschaften der Münze.
- Das genaue Design und die Inschriften auf beiden Seiten sowie dem Münzrand.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die die Bekanntmachung erlässt.
- Die Öffentlichkeit, die diese Münze ab dem 8. Juli 1970 nutzen kann.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Sie wird ab dem 8. Juli 1970 in den Verkehr gebracht.
- Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
- Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
Verkehrsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz5DMBek 19701970-06-24BGBl I1970, 804Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Mercator-Gedenkmünze) Münz5DMBek 1970(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) ist zur Erinnerung an den 375. Todestag des Geographen und Kartographen Gerhard Mercator, geboren am 5. März 1512, gestorben am 2. Dezember 1594, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden, die ab 8. Juli 1970 in den Verkehr gebracht wird.
Münz5DMBek 1970SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz5DMBek 1970(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1970, 804