Amtliche Quellengesetze-im-internet.de · EUR-Lex
Europaius

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 1 Deutschen Mark

Worum geht es in dieser Vorschrift?

Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und das Inverkehrbringen von Bundesmünzen im Nennwert von 1 Deutschen Mark. Sie legt die genauen Merkmale dieser Münzen fest.

Für wen: Die Bundesregierung, die für die Prägung der Münzen verantwortlich ist; Die Öffentlichkeit, die diese Münzen im Zahlungsverkehr nutzen wird.

Auf einen Blick

Land
Deutschland
Rechtsgebiet
Verkehrsrecht
Quelle
gesetze-im-internet.de
Text abgerufen
Erklärung aktualisiert

Was regelt diese Vorschrift?

  • Die Prägung von Bundesmünzen im Nennwert von 1 Deutschen Mark.
  • Die Materialzusammensetzung der Münzen.
  • Die physikalischen Eigenschaften wie Durchmesser und Gewicht.
  • Das Design und die Beschriftung der Münzen auf beiden Seiten und am Rand.

Wen betrifft diese Vorschrift?

  • Die Bundesregierung, die für die Prägung der Münzen verantwortlich ist.
  • Die Öffentlichkeit, die diese Münzen im Zahlungsverkehr nutzen wird.

Was sind die Eckpunkte?

  • Die Münzen bestehen aus einer Legierung von 75 Teilen Kupfer und 25 Teilen Nickel.
  • Sie haben einen Durchmesser von 23,5 Millimeter und ein Gewicht von 5,5 Gramm.
  • Die Wertseite zeigt die Wertzahl "1" und die Worte "DEUTSCHE MARK" sowie die Jahreszahl.
  • Die Schauseite zeigt den Bundesadler und die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" sowie das Münzzeichen.

Verkehrsrecht

8

Verkehrsrecht

Gesetzestext

Gesetzestext

Münz1DMBek1950-09-08BGBl1950, 685Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 1 Deutschen Mark Überschrift: Im Saarland eingeführt durch § 4 Nr. 1 G v. 29.6.1959 I 402; für Berlin vgl. Bek. v. 5.11.1955 GVBl. S. 966 (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) Münz1DMBek(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) werden Bundesmünzen im Nennwert von 1 Deutschen Mark ausgeprägt und demnächst in den Verkehr gebracht.

(2)Die Münzen bestehen aus einer Legierung von 75 Teilen Kupfer und 25 Teilen Nickel. Sie haben einen Durchmesser von 23,5 Millimeter und ein Gewicht von 5,5 Gramm.
(3)Die Münzen tragen auf beiden Seiten innerhalb des erhabenen Randes einen Perlenkreis.
(4)Die Wertseite zeigt in der oberen Hälfte in der Mitte in arabischer Ziffer die Wertzahl "1" und rechts und links davon je einen zweiblättrigen Eichenzweig mit Eichel. In der unteren Hälfte dieser Seite stehen, untereinandergesetzt, in Antiqua in großen Buchstaben die beiden Worte "DEUTSCHE MARK". Darunter steht nahe am Rand in arabischen Ziffern die Jahreszahl.
(5)Die Schauseite zeigt in der Mitte den Bundesadler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder und, um das Adlerbild herum, in Antiqua in großen Buchstaben die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND". Nahe am unteren Rand befindet sich, auf beiden Seiten durch einen Punkt vom Anfang und Ende der Umschrift getrennt, das Münzzeichen.
(6)Der Rand der Münze ist glatt, jedoch mit vertieften Arabesken versehen.Der BundeskanzlerDer Bundesminister der Finanzen

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.