Amtliche Quellengesetze-im-internet.de · EUR-Lex
Europaius

Bekanntmachung über die Übernahme des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und der Grundsätze in…

Worum geht es in dieser Vorschrift?

Diese Bekanntmachung informiert über die Übernahme von Beschlüssen des Deutschen Bundestages zur Aufhebung der Immunität von Bundestagsmitgliedern und zu den Grundsätzen in Immunitätsangelegenheiten für die 15. Wahlperiode.

Für wen: Mitglieder des Deutschen Bundestages.

Auf einen Blick

Land
Deutschland
Rechtsgebiet
Verfassungsrecht und Menschenrechte
Quelle
gesetze-im-internet.de
Text abgerufen
Erklärung aktualisiert

Was regelt diese Vorschrift?

  • Die Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages.
  • Die Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten.
  • Fälle der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO.
  • Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB.

Wen betrifft diese Vorschrift?

  • Mitglieder des Deutschen Bundestages.

Was sind die Eckpunkte?

  • Die Beschlüsse wurden für die 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages übernommen.
  • Die Übernahme erfolgte in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 2002.
  • Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat die Übernahme der Grundsätze am 14. November 2002 beschlossen.
  • Die relevanten Texte sind in Anlage 6 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT) enthalten.

Verfassungsrecht und Menschenrechte

8

Verfassungsrecht und Menschenrechte

Gesetzestext

Gesetzestext

BTGO1980Anl6Bek 20022002-12-13BGBl I2002, 4734Bekanntmachung über die Übernahme des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten (+++ Textnachweis ab: 31.12.2002 +++) BTGO1980Anl6Bek 2002(XXXX)Der Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), ist mit der Geschäftsordnung in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 2002 für die 15. Wahlperiode übernommen worden.Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat am 14. November 2002 gemäß § 107 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), für die 15. Wahlperiode beschlossen.

BTGO1980Anl6Bek 2002SchlussformelDer Direktor beim Deutschen Bundestag

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.