Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz regelt die Förderung des Kaufs und Leasings von neuen, elektrisch betriebenen Fahrzeugen für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Es ermöglicht, dass diese Förderungen auch rückwirkend für Fahrzeuge gewährt werden können, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.
Für wen: Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, die ein elektrisch betriebenes Neufahrzeug kaufen oder leasen möchten; Personen, die ein erstmals im Inland zugelassenes, elektrisch betriebenes Neufahrzeug erworben haben.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Verkehrsrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Förderungen für den Kauf und das Leasing von elektrisch betriebenen Neufahrzeugen.
- Die Förderungen sind für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen bestimmt.
- Es erlaubt Abweichungen von § 9 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2026.
- Es ermöglicht die rückwirkende Gewährung von Förderungen ab dem 1. Januar 2026.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, die ein elektrisch betriebenes Neufahrzeug kaufen oder leasen möchten.
- Personen, die ein erstmals im Inland zugelassenes, elektrisch betriebenes Neufahrzeug erworben haben.
Was sind die Eckpunkte?
- Förderungen können abweichend von § 9 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2026 gewährt werden.
- Die Förderungen können auch mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 gewährt werden.
- Voraussetzung ist, dass die Förderung erst nach Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages beantragt wurde.
- Die erstmalige Zulassung des Fahrzeugs muss ab dem 1. Januar 2026 erfolgt sein.
Verkehrsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
KliNeMFöGKliNeMFöG2026-05-12BGBl. I2026, Nr. 139, 36Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität (+++ Textnachweis ab: 19.05.2026 +++)Das G wurde als Artikel 15 des G v. 12.5.2026 I Nr. 139 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 16 Abs. 3 Nr. 3 dieses G am 19.5.2026 in Kraft.
KliNeMFöG(XXXX)Förderungen im Rahmen des Programms zur Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen betreffend den Kauf und das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs können abweichend von § 9 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2026 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 343) unter Kapitel 6092 Titel 89318 des dazugehörigen Haushaltsplans auch mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 gewährt werden, wenn 1.die Förderung erst nach dem Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages beantragt wurde und2.die erstmalige Zulassung ab dem 1. Januar 2026 erfolgte.