Bekanntmachung nach Artikel 6 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche
Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung über das Inkrafttreten eines internationalen Protokolls zur Änderung eines Abkommens über Konnossemente.
Was es regelt
- Es regelt die Bekanntgabe des Inkrafttretens eines Protokolls.
- Es bezieht sich auf ein Protokoll zur Änderung des Internationalen Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente.
- Es gibt an, wann dieses Protokoll für bestimmte Länder in Kraft getreten ist.
Wen es betrifft
- Lettland
- Litauen
Eckpunkte
- Das Protokoll vom 23. Februar 1968 ändert das Internationale Abkommen vom 25. August 1924.
- Für Lettland ist das Protokoll am 4. Juli 2002 in Kraft getreten.
- Für Litauen ist das Protokoll am 2. März 2004 in Kraft getreten.
- Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche.
Gesetzestext
Gesetzestext
IntKonnBek 20092009-09-02BGBl I2009, 2996Bekanntmachung nach Artikel 6 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche (+++ Textnachweis ab: 14.9.2009 +++) IntKonnBek 2009(XXXX)Nach Artikel 6 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nummer 1 des Gesetzes vom
- Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekannt gegeben, dass das Protokoll vom
- Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom
- August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente nach seinem Artikel 13 Absatz 2 für Lettlandam
- Juli 2002Litauenam
- März 2004 in Kraft getreten ist. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
- September 2001 (BGBl. I S. 2576; 2002 I S. 559). IntKonnBek 2009SchlussformelBundesministerium der Justiz