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Bekanntmachung nach Artikel 6 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung über das Inkrafttreten eines internationalen Protokolls zur Änderung eines Abkommens über Konnossemente.

Was es regelt

  • Es regelt die Bekanntgabe des Inkrafttretens eines Protokolls.
  • Es bezieht sich auf ein Protokoll zur Änderung des Internationalen Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente.
  • Es gibt an, wann dieses Protokoll für bestimmte Länder in Kraft getreten ist.

Wen es betrifft

  • Lettland
  • Litauen

Eckpunkte

  • Das Protokoll vom 23. Februar 1968 ändert das Internationale Abkommen vom 25. August 1924.
  • Für Lettland ist das Protokoll am 4. Juli 2002 in Kraft getreten.
  • Für Litauen ist das Protokoll am 2. März 2004 in Kraft getreten.
  • Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche.
Gesetzestext
Gesetzestext

IntKonnBek 20092009-09-02BGBl I2009, 2996Bekanntmachung nach Artikel 6 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche (+++ Textnachweis ab: 14.9.2009 +++) IntKonnBek 2009(XXXX)Nach Artikel 6 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nummer 1 des Gesetzes vom

  1. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekannt gegeben, dass das Protokoll vom
  2. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom
  3. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente nach seinem Artikel 13 Absatz 2 für Lettlandam
  4. Juli 2002Litauenam
  5. März 2004 in Kraft getreten ist. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
  6. September 2001 (BGBl. I S. 2576; 2002 I S. 559). IntKonnBek 2009SchlussformelBundesministerium der Justiz

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