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§ 2265 BGB – Errichtung durch Ehegatten

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 5 – Erbrecht › Abschnitt 3 – Testament › Titel 8 – Gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.

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Rechtsprechung zu § 2265 BGB

5
2024-05-22
2016-04-29
2014-12-10

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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