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§ 656a BGB – Textform

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 10 – Maklervertrag › Untertitel 4 – Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.

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Rechtsprechung zu § 656a BGB

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2026-03-11
2025-03-06
2025-03-06

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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