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Europaius

§ 944 BGB – Erbschaftsbesitzer

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 3 – Sachenrecht › Abschnitt 3 – Eigentum › Titel 3 – Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen › Untertitel 2 – Ersitzung

Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.

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Verweise auf diese Vorschrift

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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