§ 5 HGB – Berufung auf die Eintragung der Firma
Handelsgesetzbuch (HGB) · Erstes Buch – Handelsstand › Erster Abschnitt – Kaufleute · nichtamtliche Überschrift
Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.
Rechtsprechung zu § 5 HGB
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2022-11-16
2011-07-13
Verweise auf diese Vorschrift
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- § 8bUnternehmensregister
- § 9bEuropäisches System der Registervernetzung
- § 328Form, Format und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und…
- § 340Anwendungsbereich der Vorschriften für Kreditinstitute