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§ 25 KSchG – Kündigung in Arbeitskämpfen

Kündigungsschutzgesetz (KSchG) · Vierter Abschnitt – Schlußbestimmungen

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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