§ 25 KSchG – Kündigung in Arbeitskämpfen
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) · Vierter Abschnitt – Schlußbestimmungen
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.