§ 26 KSchG – Inkrafttreten
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) · Vierter Abschnitt – Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) · Vierter Abschnitt – Schlußbestimmungen
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