§ 302 StGB
Strafgesetzbuch (StGB) · Besonderer Teil › Sechsundzwanzigster Abschnitt – Straftaten gegen den Wettbewerb
(weggefallen)
Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt
- § 298Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
- § 299Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- § 299aBestechlichkeit im Gesundheitswesen
- § 299bBestechung im Gesundheitswesen
- § 300Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und…
- § 301Strafantrag