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Europaius

§ 1112 ZPO – Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

Zivilprozessordnung (ZPO) · Buch 11 – Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union › Abschnitt 7 – Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 › Titel 2 – Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland

Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.

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