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§ 957 ZPO – Ausschluss der Rechtsbeschwerde

Zivilprozessordnung (ZPO) · Buch 8 – Zwangsvollstreckung › Abschnitt 6 – Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung › Titel 3 – Rechtsbehelfe

In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.

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Rechtsprechung zu § 957 ZPO

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2016-10-05

Verweise auf diese Vorschrift

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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