Reklamation wegen mangelhafter Ware: Rechte und Musterschreiben
Wenn eine gekaufte Ware mangelhaft ist, stehen Verbrauchern in Österreich bestimmte Gewährleistungsrechte zu. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Ansprüche und stellt ein Musterschreiben für die Reklamation zur Verfügung.

Welche Rechte hat der Verbraucher bei einer mangelhaften Ware?
Ist die gekaufte Ware mangelhaft, kann der Verbraucher nach Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12 grundsätzlich verlangen, dass der mangelfreie Zustand hergestellt wird, oder er kann den Preis mindern oder den Vertrag auflösen.
Zunächst steht dem Verbraucher jedoch nur der Anspruch auf Herstellung des mangelfreien Zustands zu; dabei kann er zwischen Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) und Austausch der Ware wählen, sofern die gewählte Abhilfe nicht unmöglich oder für den Unternehmer unverhältnismäßig aufwendig ist, so Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12.
Der Unternehmer kann die Verbesserung oder den Austausch verweigern, wenn beide Abhilfen unmöglich oder für ihn mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wären, wobei Wert der mangelfreien Ware und Schwere des Mangels zu berücksichtigen sind, ebenfalls geregelt in Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12.
Wann sind Preisminderung oder Vertragsauflösung möglich?
- Wenn der Mangel derart schwerwiegend ist, dass eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung gerechtfertigt ist
- Wenn der Unternehmer die Herstellung des mangelfreien Zustands verweigert, sei es unberechtigt oder berechtigt
- Wenn erkennbar ist, dass der Unternehmer den mangelfreien Zustand nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten herstellen wird
- Wenn der mangelfreie Zustand trotz Ablaufs einer angemessenen Frist noch nicht hergestellt wurde
- Wenn ein Mangel trotz eines bereits unternommenen Herstellungsversuchs erneut auftritt
Grenzen der Vertragsauflösung und Informationspflichten
Der Verbraucher kann den Vertrag nicht auflösen, wenn der Mangel nur geringfügig ist; im Zweifel über die Geringfügigkeit trägt der Unternehmer das Risiko, gemäß Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12.
Bevor der Unternehmer die Abhilfe erbringt, hat er den Verbraucher über dessen Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch zu informieren, so die aktuelle Fassung des Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12.
Eine genaue Frist, innerhalb derer der Unternehmer auf eine Reklamation reagieren muss, ist den vorliegenden Bestimmungen nicht zu entnehmen. Prüfen Sie hierzu die aktuelle Fassung des Verbrauchergewährleistungsgesetzes bzw. lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
Praktische Hinweise zur Reklamation
- Beschreiben Sie den Mangel möglichst genau und dokumentieren Sie ihn, etwa mit Fotos
- Legen Sie eine Kopie des Kaufbelegs bei bzw. verweisen Sie darauf
- Geben Sie klar an, welche Abhilfe Sie zunächst wünschen: Verbesserung oder Austausch
- Setzen Sie dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Stellungnahme bzw. Behebung
- Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie einen Zustellnachweis auf
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Mangel feststellen und dokumentieren (Fotos, Beschreibung, Datum des Kaufs)
- Kaufbeleg und Vertragsunterlagen zusammenstellen
- Musterschreiben ausfüllen und die gewünschte Abhilfe (Verbesserung oder Austausch) klar benennen
- Schreiben nachweislich an den Unternehmer übermitteln (Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung)
- Bei ausbleibender oder unzureichender Reaktion weitere Schritte prüfen, etwa Preisminderung oder Vertragsauflösung
Musterschreiben: Reklamation wegen mangelhafter Ware
[Name des Verbrauchers] [Adresse] [PLZ, Ort] [E-Mail / Telefon] An: [Name des Unternehmers/der Firma] [Adresse] [PLZ, Ort] Ort, Datum: [Ort], [Datum] Betreff: Reklamation wegen mangelhafter Ware – [Bezeichnung der Ware], Kaufdatum [Datum], Beleg-/Rechnungsnummer [Nummer] Sehr geehrte Damen und Herren, am [Kaufdatum] habe ich bei Ihnen die folgende Ware erworben: [genaue Bezeichnung der Ware, Modell, Artikelnummer]. Der Kaufpreis betrug [Betrag] EUR. An der Ware ist folgender Mangel aufgetreten: [genaue Beschreibung des Mangels, wann er festgestellt wurde]. Da die Ware mangelhaft ist, mache ich gemäß § 12 Verbrauchergewährleistungsgesetz mein Recht auf Herstellung des mangelfreien Zustands geltend und wähle hierfür: ☐ Verbesserung (Nachbesserung) der Ware ☐ Austausch der Ware gegen eine mangelfreie Ware Ich ersuche Sie, den mangelfreien Zustand innerhalb einer angemessenen Frist von [Anzahl] Tagen ab Zugang dieses Schreibens herzustellen. Sollte die gewählte Abhilfe nicht möglich sein oder von Ihnen zu Unrecht verweigert werden, behalte ich mir vor, stattdessen eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags zu verlangen. Als Nachweis lege ich folgende Unterlagen bei: [Kopie des Kaufbelegs, Fotos des Mangels, ggf. weitere Unterlagen]. Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung bis spätestens [Datum]. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name in Blockschrift]
Quellen aus dem Korpus Europaius
Häufige Fragen
Kann ich sofort eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen?
Nein, grundsätzlich steht dem Verbraucher zunächst nur das Recht auf Herstellung des mangelfreien Zustands (Verbesserung oder Austausch) zu. Preisminderung oder Vertragsauflösung sind nur unter bestimmten, in § 12 Verbrauchergewährleistungsgesetz genannten Voraussetzungen möglich, etwa bei schwerwiegendem Mangel oder verweigerter bzw. gescheiterter Abhilfe.
Darf ich zwischen Reparatur und Austausch wählen?
Ja, gemäß Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12 hat der Verbraucher grundsätzlich die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch, außer die gewählte Abhilfe wäre unmöglich oder für den Unternehmer unverhältnismäßig aufwendig.
Was gilt, wenn der Mangel nur geringfügig ist?
In diesem Fall kann der Vertrag nicht aufgelöst werden. Bestehen Zweifel an der Geringfügigkeit, gehen diese laut Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12 zu Lasten des Unternehmers.
Innerhalb welcher Frist muss der Unternehmer auf meine Reklamation reagieren?
Die vorliegenden Bestimmungen enthalten keine konkrete Reaktionsfrist. Prüfen Sie diesen Punkt in der aktuellen Fassung des Verbrauchergewährleistungsgesetzes oder lassen Sie sich rechtlich beraten.