Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten
Wer Kenntnis von einer möglichen Straftat erlangt, kann dies bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Dieser Beitrag erklärt, was eine Strafanzeige enthalten sollte, welche Risiken eine wissentlich falsche Anzeige birgt, und stellt ein Muster zur Verfügung.

Wo kann eine Strafanzeige erstattet werden
Eine Strafanzeige kann grundsätzlich bei jeder Polizeidienststelle mündlich oder schriftlich erstattet werden, ebenso ist eine schriftliche Anzeige direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft möglich. Die Passagen zum österreichischen Recht, die für diesen Beitrag zugrunde gelegt wurden, regeln vor allem strafrechtliche Tatbestände rund um Beweismittel und Aussagen im Verfahren, nicht jedoch die konkreten Zuständigkeitsregeln oder Formvorschriften für die Anzeigenerstattung selbst. Für Detailfragen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie zu Fristen empfiehlt es sich daher, die aktuelle Fassung der Strafprozessordnung zu konsultieren.
Inhalt einer Strafanzeige
- Personalien des Anzeigenden (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
- Genaue Schilderung des Sachverhalts mit Datum, Ort und Ablauf der mutmaßlichen Straftat
- Angaben zur beschuldigten Person, sofern bekannt
- Benennung von Zeugen und vorhandenen Beweismitteln
- Angabe, ob und welche Schäden entstanden sind
Rechte von Opfern im Strafverfahren
Opfer einer Straftat haben im weiteren Verfahren bestimmte Verfahrensrechte, etwa auf Information über den Verfahrensstand. Die vorliegenden Quellen enthalten hierzu keine detaillierten Regelungen, sodass für eine vollständige Übersicht der Opferrechte die einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung heranzuziehen sind.
Warnung vor wissentlich falscher Anzeige
Wer einen anderen wider besseres Wissen einer von Amts wegen zu verfolgenden Handlung bezichtigt und ihn dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, kann sich wegen Verleumdung nach Strafgesetzbuch (StGB), § 297 strafbar machen.
Auch die Vorlage gefälschter oder unterdrückter Beweismittel im Rahmen einer Anzeige ist strafbar: Wer ein falsches Beweismittel herstellt oder ein echtes verfälscht, um es in einem Verfahren zu gebrauchen, macht sich nach Strafgesetzbuch (StGB), § 293 strafbar. Wer ein Beweismittel vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, um dessen Verwendung im Verfahren zu verhindern, kann nach Strafgesetzbuch (StGB), § 295 belangt werden.
Eine bewusst falsche Aussage vor Gericht als Zeuge oder Sachverständiger ist nach Strafgesetzbuch (StGB), § 288 strafbar, eine entsprechende falsche Aussage vor einer Verwaltungsbehörde nach Strafgesetzbuch (StGB), § 289.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Sachverhalt schriftlich festhalten: Datum, Ort, Beteiligte und Ablauf notieren
- Vorhandene Beweismittel und Zeugenkontakte sichern
- Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft einbringen, mündlich oder schriftlich
- Empfangsbestätigung bzw. Aktenzeichen erfragen
- Bei Bedarf rechtlichen Rat einholen, insbesondere bei komplexen Sachverhalten
Muster einer Strafanzeige
An die Polizeiinspektion / Staatsanwaltschaft [Ort einfügen] [Anschrift einfügen] Strafanzeige Angaben zur anzeigenden Person: Name: [Name einfügen] Anschrift: [Anschrift einfügen] Geburtsdatum: [Datum einfügen] Telefon/E-Mail: [Kontaktdaten einfügen] Angaben zur beschuldigten Person (falls bekannt): Name: [Name einfügen oder 'unbekannt'] Anschrift: [Anschrift einfügen, falls bekannt] Sachverhalt: Am [Datum einfügen] ereignete sich in [Ort einfügen] Folgendes: [Ausführliche, chronologische Schilderung des Vorfalls einfügen: Was ist geschehen, wer war beteiligt, welcher Schaden ist entstanden.] Beweismittel: - Zeuge/Zeugin: [Name und Kontaktdaten einfügen] - Unterlagen/Belege: [Beschreibung einfügen, z. B. Fotos, Verträge, Nachrichten] - Sonstige Beweismittel: [Beschreibung einfügen] Ich beantrage die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die genannte bzw. noch auszuforschende Person wegen des Verdachts [Straftatbestand, falls bekannt, einfügen]. Mir ist bekannt, dass eine wissentlich falsche Anzeige nach § 297 StGB (Verleumdung) strafbar ist. Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. [Ort, Datum] _______________________ Unterschrift
Quellen aus dem Korpus Europaius
Häufige Fragen
Muss eine Strafanzeige schriftlich erfolgen?
Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich erstattet werden. Für die genauen Formvorschriften und Zuständigkeiten sollte die aktuelle Strafprozessordnung konsultiert werden, da die zugrunde liegenden Quellen dazu keine abschließenden Angaben enthalten.
Was passiert bei einer wissentlich falschen Anzeige?
Wer einen anderen wider besseres Wissen einer strafbaren Handlung bezichtigt, macht sich wegen Verleumdung nach Strafgesetzbuch (StGB), § 297 strafbar. Auch das Vorlegen gefälschter Beweismittel kann nach Strafgesetzbuch (StGB), § 293 strafbar sein.
Gibt es eine Frist für die Erstattung einer Strafanzeige?
Aus den zugrunde liegenden Quellen ergibt sich keine allgemeine Frist für die Erstattung einer Strafanzeige. Bitte prüfen Sie dies in der aktuellen Fassung der Strafprozessordnung, insbesondere im Hinblick auf Verjährungsfristen der jeweiligen Straftat.
Kann ich eine Anzeige zurückziehen?
Zur Rücknahme einer Strafanzeige treffen die vorliegenden Quellen keine Aussage. Da bei Offizialdelikten die Strafverfolgung von Amts wegen erfolgt, empfiehlt sich hierzu eine gesonderte rechtliche Prüfung.