Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

Rückforderung der Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses

Nach Beendigung eines Wohnungsmietvertrags muss der Vermieter die Kaution samt erzielten Zinsen zurückstellen, soweit keine berechtigten Forderungen offen sind. Dieser Beitrag erklärt die rechtliche Grundlage und enthält ein Musterschreiben zur Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs.

Rückforderung der Mietkaution: Muster & Ablauf (Österreich)

Gesetzliche Grundlage der Kautionsrückstellung

Die Kaution dient der Absicherung künftiger Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag. Wird sie als Geldbetrag übergeben, muss der Vermieter sie auf einem Sparbuch fruchtbringend veranlagen oder auf eine gleichwertig sichere und verzinste Art anlegen, wie in Mietrechtsgesetz (MRG), § 16b geregelt.

Nach dem Ende des Mietvertrags hat der Vermieter die Kaution samt den aus ihrer Veranlagung erzielten Zinsen unverzüglich zurückzustellen, soweit sie nicht zur Tilgung berechtigter Forderungen aus dem Mietverhältnis herangezogen wird, wie sich aus Mietrechtsgesetz (MRG), § 16b ergibt.

Die Passagen enthalten keine ziffernmäßig festgelegte Frist in Tagen oder Wochen, sondern sprechen von einer unverzüglichen Rückstellung. Für die genaue Auslegung dieses Begriffs im Einzelfall sollten Sie die aktuelle Fassung des Gesetzes bzw. die dazu ergangene Rechtsprechung prüfen.

Zulässige Abzüge und Zinsen

  • Der Vermieter darf die Kaution nur zur Tilgung berechtigter Forderungen aus dem Mietverhältnis heranziehen, etwa für offene Mietzinsrückstände oder Schäden am Mietgegenstand, entsprechend Mietrechtsgesetz (MRG), § 16b.
  • Neben dem eigentlichen Kautionsbetrag stehen dem Mieter auch die aus der Veranlagung erzielten Zinsen zu.
  • Ob und in welcher Höhe konkrete Abzüge (z. B. für normale Abnutzung) tatsächlich berechtigt sind, ist im Einzelfall zu prüfen; die vorliegenden Bestimmungen regeln nur den Grundsatz der Verrechnung mit berechtigten Forderungen, nicht die einzelnen Abzugsposten im Detail.

Insolvenz des Vermieters

Wird über das Vermögen des Vermieters ein Insolvenzverfahren eröffnet, darf die Kaution nicht für Forderungen herangezogen werden, die nicht mit dem Mietverhältnis in Zusammenhang stehen. Der Mieter kann nach Ende des Mietvertrags wegen seines Rückforderungsanspruchs abgesonderte Befriedigung aus dem Kautionssparbuch verlangen, wie in Mietrechtsgesetz (MRG), § 16b vorgesehen.

Nächste Schritte, wenn der Vermieter nicht zahlt

  • Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich mit angemessener Nachfrist und unter genauer Aufschlüsselung der geforderten Summe (Kaution zuzüglich Zinsen) an.
  • Verlangen Sie, sofern noch nicht geschehen, eine schriftliche Information über die Veranlagung der Kaution und die erzielten Zinsen.
  • Bestehen Streitigkeiten über die Höhe des Rückforderungsanspruchs, kann darüber im entsprechenden gerichtlichen Verfahren entschieden werden.
  • Bewahren Sie sämtliche Unterlagen zum Mietverhältnis, zur Übergabe der Wohnung und zur Kaution auf, um Ihren Anspruch belegen zu können.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag auf die vereinbarte Kautionshöhe und Art der Veranlagung.
  2. Stellen Sie sicher, dass das Mietverhältnis tatsächlich beendet und die Wohnung übergeben wurde.
  3. Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung der Kaution samt Zinsen unter Fristsetzung auf.
  4. Verlangen Sie bei Verweigerung eine detaillierte Aufstellung etwaiger Abzüge und deren Begründung.
  5. Ziehen Sie bei ausbleibender Zahlung rechtlichen Rat oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht.

Musterschreiben: Rückforderung der Mietkaution

[Name des Mieters]
[Adresse des Mieters]
[PLZ, Ort]

An
[Name des Vermieters]
[Adresse des Vermieters]
[PLZ, Ort]

Ort, Datum: [Ort], am [Datum]

Betreff: Rückforderung der Mietkaution für die Wohnung in [Adresse des Mietobjekts]

Sehr geehrte(r) [Name des Vermieters],

mit Ablauf des [Datum der Vertragsbeendigung] wurde der Mietvertrag über die oben genannte Wohnung beendet. Die Wohnung wurde am [Datum der Wohnungsübergabe] ordnungsgemäß und im vereinbarten Zustand an Sie bzw. Ihren Vertreter übergeben.

Ich hatte Ihnen zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe von [Betrag] EUR übergeben. Gemäß § 16b MRG haben Sie mir nach Ende des Mietvertrags die Kaution samt den aus ihrer Veranlagung erzielten Zinsen unverzüglich zurückzustellen, soweit sie nicht zur Tilgung berechtigter Forderungen aus dem Mietverhältnis herangezogen wird.

Ich fordere Sie daher auf, die Kaution in Höhe von [Betrag] EUR zuzüglich der bis zum heutigen Tag aufgelaufenen Zinsen bis spätestens [Datum, z. B. 14 Tage ab Zugang dieses Schreibens] auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: [Name]
IBAN: [IBAN]
BIC: [BIC]

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihnen berechtigte Gegenforderungen aus dem Mietverhältnis zustehen, bitte ich um eine detaillierte, nachvollziehbare Aufstellung dieser Forderungen unter Beifügung entsprechender Belege innerhalb der oben genannten Frist.

Sollte die Rückzahlung nicht fristgerecht erfolgen bzw. keine nachvollziehbare Begründung für einen Einbehalt vorgelegt werden, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte, insbesondere die gerichtliche Geltendmachung meines Anspruchs, einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

[Name des Mieters]
[Unterschrift, falls postalisch versendet]

Ergänzen Sie alle in eckigen Klammern stehenden Angaben; die Fristangabe im Text sollte anhand der aktuellen Rechtslage bzw. anwaltlicher Beratung konkretisiert werden, da die Quellen nur eine „unverzügliche“ Rückstellung vorsehen.

Quellen aus dem Korpus Europaius

3
Haben Sie ein konkretes Schreiben oder einen Vertrag?

Laden Sie es zur Analyse hoch und erfahren Sie innerhalb einer Minute die Fristen, Schritte und erhalten Sie einen Antwortentwurf.

Dokument analysieren →VertragsmusterEuropaius in Ihrer KI

Häufige Fragen

4
Wie schnell muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Das Gesetz spricht von einer unverzüglichen Rückstellung nach Ende des Mietvertrags, ohne eine konkrete Frist in Tagen zu nennen. Für eine genaue Fristbestimmung im Einzelfall empfiehlt sich die Prüfung der aktuellen Rechtslage bzw. Rechtsprechung.

Muss der Vermieter Zinsen auf die Kaution auszahlen?

Ja, der Vermieter muss die Kaution samt den aus ihrer Veranlagung erzielten Zinsen zurückstellen, sofern keine berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis damit verrechnet werden.

Was passiert mit der Kaution, wenn der Vermieter insolvent wird?

Im Insolvenzverfahren darf die Kaution nicht für mietvertragsfremde Forderungen verwendet werden; der Mieter kann wegen seines Rückforderungsanspruchs abgesonderte Befriedigung aus dem Kautionssparbuch verlangen.

Welche Abzüge darf der Vermieter von der Kaution vornehmen?

Nur berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis dürfen mit der Kaution verrechnet werden; die konkrete Berechtigung einzelner Abzüge ist im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen.

Verwandte Anleitungen

4
Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter in Österreich: Form, Frist, Zugang, Übergabe und Kaution – mit Mus
Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers in Österreich: Form, Frist, Zustellung, Urlaubsersatzleistung und Dokume
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses in Österreich: Inhalt, Beratungsrecht mit Betriebsrat, Urla
Rücktritt vom Online-Kauf in Österreich: Rückzahlungspflichten des Unternehmers nach FAGG, Fristen, Musterschr

Alle Anleitungen: Reklamation mangelhafter Ware: Muster & Fristen (Österreich) · Mahnschreiben Österreich: Muster & Vorgehen bei Schuld · Einspruch gegen Zahlungsbefehl in Österreich: Muster · Einspruch gegen eine Strafverfügung in Österreich · Ratenzahlung beantragen: Muster für Österreich · Einwendungen gegen Kündigung: Muster & Fristen (AT) · Strafanzeige in Österreich: Muster & Rechte

Das Muster basiert auf den Vorschriften Österreich im Korpus Europaius. Bitte prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Fassung; dies stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsratgeber · Europaius AT