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§ 1 ABGB – Begriff des bürgerlichen Rechtes

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht in demselben aus.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 1 ABGB

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2024-12-19
2023-10-23
2022-12-15
2022-10-18
2021-12-22

Verweise auf diese Vorschrift

2

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.