§ 1 ABGB – Begriff des bürgerlichen Rechtes
Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht in demselben aus.
Rechtsprechung zu § 1 ABGB
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2025-11-19
2024-12-19
2023-10-23
2022-12-15
2022-10-18
2021-12-22
2020-07-21
Verweise auf diese Vorschrift
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